Tobias Wendorff schrieb:
> Bedenke, dass solche Texte aber nicht unbedingt mit der realen > Schöpfungshöhe und Schutzfähigkeit übereinstimmen müssen. Komisches Argument. Es geht hier um Kartengrundlagen, die weitaus detailreicher sind, als so manches Geschmiere, für dessen Verwendung im Internet zahlen mussten - rechtskräftig verurteilt. > >> Also: Gegenstände der amtlichen Entscheidung (Grenzen der ausgewiesenen >> Flächen nebst Eigenschaften) abmalen, Straßen, Gebäude etc. jedoch nicht. > > Das sehe ich bei B-Plänen nicht gegeben. > > Bei rechtsverbindlichen Plänen liegt ja gerade die Anordnung von > Flächen, Häusern und Straßen im allgemeinen und amtlichen Interesse. Ich teile diese Ansicht weiterhin nicht. Die Lage und Form der Häuser z.B. ist regelmäßig NICHT Gegenstand des B-Plans - wohl Baugrenzen. Weiterhin: Alles was durch den B-Plan geregelt ist kann weiter genutzt werden, was nur Kartengrundlage zur Orientierung ist jedoch nicht. Wir werden da wohl unterschiedlicher Meinung bleiben, auch wenn das jetzt noch x-mal hin und her geht. Gruß nk _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de