Norbert Kück schrieb:
> 
> Tobias Wendorff schrieb:
> 
>> Bedenke, dass solche Texte aber nicht unbedingt mit der realen
>> Schöpfungshöhe und Schutzfähigkeit übereinstimmen müssen.
 >
> Komisches Argument. Es geht hier um Kartengrundlagen, die weitaus 
> detailreicher sind, als so manches Geschmiere, für dessen Verwendung im 
> Internet zahlen mussten - rechtskräftig verurteilt.

Das Argument ist: Nur, weil da steht, dass es urheberrechtlich
geschützt ist, muss es das lange noch nicht sein.

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