Tobias Wendorff schrieb: > jorkh schrieb: >> *darf* nicht? sind Luftbilder nicht seit Jahren freigegeben? > > Siehe § 109 g Abs. 2 StGB > > http://dejure.org/gesetze/StGB/109g.html > > Ach Du kacke ... lest mal Abs. 1 :-)
Na und? Alles was in dieser Bezeihung bereits veröffentlicht wurde, kann durchaus auch fotografiert/gemappt werden. Die Kaserne (ist inzwischen keine Kaserne mehr)in der ich gedient habe, war schon seit der Erbauung in den öffentlichen Kartenwerken des LvermA mit allen Wegen und Gebäuden eingezeichnet, einschließlich der Munitionsdepots, Unterstände der Haubitzen, Bunkereingängen, etc. Genau so, wie der dazu gehörige Truppenübungsplatz. Dabei gab es bei uns eine höhere Sicherheitseinstufung, da wir im Ernstfall taktische Atomwaffen abfeuern konnten. Beim Tag der offenen Tür (Ja, das hat es wirklich gegeben), war unter anderem auch die lokale Presse zugegen und hat fleißig geknipst. Bei dem von dir angeführten Gesetz ist folgendes der Knackpunkt: "und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet." Dies ist bei öffentlich zugängigen Daten nicht gegeben. Grüße René _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de