DarkAngel schrieb: > Der § 109g StGB spricht von "und dadurch wissentlich die Sicherheit der > Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet".
Das bedeutet, wenn ich hinterher sage: "Das wusste ich aber nicht.", bin ich fein aus dem Schneider. Wer soll mir beweisen können, dass ich es vorher wusste. Ich liebe diese Gummigesetze, die man sich zu belieben so hinbiegen kann, dass man fein aus dem Schneider ist. André
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