Hallo, elchtrei...@gmx.net wrote: > Ich für meinen Teil bin nicht gewillt, für Firmen meine Freizeit zu > "spenden", wenn die nichts zurückgeben.
Da wird immer so darauf herumgeritten auf dem "nichts zurueckgeben". Das ist in zweierlei Hinsicht falsch. Erstens kann auch der proprietaere Einsatz unserer Daten unserem Projekt etwas geben: Mal angenommen, eine Firma wuerde ein proprietaeres Navigationsgeraet herstellen, das OSM-Daten enthaelt. Angenommen, wir waeren komplett PD; die Firma koennte also einfach so unsere Daten draufspielen und muesste niemandem erlauben, die Daten zu kopieren. Es gaebe dann also ein Navi zu kaufen, in dem OSM-Daten drin sind. Die Firma wuerde damit ein gewisses Risiko eingehen - wenn sich das Ding nicht verkauft, war die Investition halt fuer die Katz, und wenn es sich gut verkauft, dann profitieren die Kaeufer vom billigeren Preis und die Firma davon, dass sie keine Lizenzkosten zahlt. In *meinen* Augen haette diese Firma der Community etwas gegeben, was wir mit keiner Share-Alike-Lizenz erzwingen koennen. *Ich* waere (wenn das Geraet nicht gerade aus andren Gruenden Schrott ist) als Projektmitglied stolz darauf, dass unsere Daten es "so weit gebracht haben". Und im Gegenzug fuer das Risiko, ein OSM-basiertes Navi auf den Markt zu bringen (machen wir uns nichts vor: Die Konkurrenz wuerde in ihrer Werbung garantiert versuchen, das OSM-basierte Navi als schlechter hinzustellen, weil keine "gescheiten" Karten drin seien - es wuerde schon einiges an Mut dazugehoeren, sich als Navi-Hersteller auf OSM einzulassen), kann die Firma gern unsere Daten verwenden. - Jede andere Firma natuerlich auch. Aehnliches gaelte meiner Ansicht nach auch fuer die erste Firma, die sich traut, einen OSM-basierten Strassenatlas rauszubringen. Die haetten es schwer genug damit am Markt auch ohne, dass wir sie zu einer Lizenz zwingen, die jeder chinesischen Billigdruckerei erlaubt, den Atlas nachzumachen. Zweitens, umgekehrt, sichert eine Share-Alike-Lizenz ja eben *nicht* zu, dass irgendetwas zurueckgegeben wird, zumindest nichts von Wert. Das Bundesverfassungsgericht setzt unsere Karte auf seiner Webseite als Anfahrtsskizze an. Was ist bedeutsamer: (a) dass OSM dadurch an Status und Bekanntheit gewinnt oder (b) dass jeder die zwei OSM-Karten-Bitmaps von der Webseite des Gerichts herunterkopieren und weiterverbreiten darf? Was, bitte, gibt das BVerfG an das Projekt "zurueck"? Bye Frederik _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de