Hallo,

Frederik Ramm schrieb:
> Was ich verstanden habe, ist: OSM kriegt Luftbilder und darf daraus 
> unter OSM-Lizenz abdigitalisieren, zugleich kriegt der, der die 
> Luftbilder rausrueckt, das abdigitalisierte Material fuer eine beliebige 
> Verwendung unter einer von ihm ausgesuchten Lizenz.

Teilweise korrekt: Zunächst möglich ich darauf hinweisen, dass der
Weg nicht *von mir*, sondern von einem Mitarbeiter anvisiert wurde.
Das Ganze könnte so ablaufen: OSM bekommt Zugriff auf die Luftbilder
(z.B. über WMS) und könnten diese dann abdigitalisieren. Wenn neue
Wege abgezeichnet werden, müssten diese dual-lizenziert werden:
Eine Nutzungsgenehmigung für OSM, ein Nutzungsgenehmigung für die
Behörde - die Verwendung von Seiten des Kreises würde jedoch vorher
definiert werden - vermutlich verbleiben die Daten jedoch zum
internen Abgleich, da eine Aufbereitung zu personalintensiv wäre.

> Das abdigitalisierte Material waere aber doch, wenn es nicht auf der 
> gruenen Wiese abdigitalisiert wird, zwangslaeufig ein "derived work" der 
> dort bereits existierenden OSM-Daten. Es ist also nicht moeglich, Rechte 
> an diesem Material jemand Drittem einzuraeumen, ohne alle Autoren der 
> berits vorhandenen Daten zur Duallizensierung aufzufordern.

Es betrifft ja nur Wege (und Flächen etc.), die *neu* eingetragen
werden. Die Korrektur bereits vorhandener Wege jedoch nicht, da diese
im Rahmen der GDI-DE nach Ansicht der Behörde sowieso klappen würde
(also ähnlich wie beim RVR).

>> Übrigens lizenziere ich meine Daten schon seit meiner OSM-Anfangszeit
>> dual, daher würde ich mich PD oder CC0 dazu zwingen, dies aufzugeben.
> 
> Auch das verstehe ich nicht; da Du der Urheber bist, kannst Du Dein Werk 
> unter jeder beliebigen Lizenz, auch PD, herausgeben.

Ein Beispiel hierzu:
Wenn ich von einen aufbereiten GPS-Datensatz zwei Kopien erzeuge, den
einen unter ein uneingeschränktes Nutzungsrecht stelle und den anderen
für 1000 EUR verkaufe, wird der Kunde sicherlich zukünftig den "PD"
Datensatz verwenden.

Ein Problem bei dem ganzen PD-Zeugs sehe ich aber immernoch darin,
dass PD-Daten auch weiterhin vom Datenbankschutz geschützt sind.
Also müssen auch die Herausgaberegeln aus der DB PD-konform sein.

Das impliziert aber noch Folgendes (was aber Off-Topic wäre).
Wenn der Herausgeber irgendwann seine Datenbank dicht macht, sie an 
einem Dritten verschenkt, könnte dieser sie einfach gegen Geld
verkaufen. Wer dann kein Backup seiner Daten hat ist arm dran :-)

Grüße
Tobias

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