Hallo. Am Montag 18 Mai 2009 06:50:05 schrieb Mario Salvini: > Also wenn ein Radfahrer mit dem fließenden Verkehr 55 oder 60km/h fährt, > dann seh ich da keinen Verstoß gehen §3.
Wenn der Verkehrsfluss auf einer nicht über 50 km/h freigegebenen Straße mit 55 oder 60 km/h rollt, sehe ich aber eine Menge anderer Verstöße. Und wenn es durch ein Schild schneller freigegeben ist, gilt das ja für Fahrzeuge aller Art, das wissen wir ja bereits. > Deine Auffassung in allen Ehren, aber verboten wird dem Radfahrer durch > §3 noch lange nichts, auch nicht seine implizierte Höchstgeschwindgkeit > in geschlossenen Ortschaften. Nein, aber was hat das mit OSM zu tun? Ein Navi sollte innerorts keine 60 als Durchschnittsgeschwindigkeit für eine Fahrradstrecke einplanen und ein Radfahrer der sich mit >50 km/h durch einen Ort bewegt, sollte sich aus eigenem Interesse recht gut auskennen und was in OSM an Daten hinterlegt ist, interessiert ihn eigentlich überhaupt nicht. Wir diskutieren hier ja nicht über die Auslegung der StVO sondern darüber, ob es für irgend eine potenzielle Nutzung von OSM-Daten interessant ist, wo Radfahren nicht geschwindigkeitsbegrenzt ist. Und bisher sehe ich es eher so, dass sich keiner vorstellen kann, wann eine Geschwindigkeitsbegrenzung (jenseits der 30 km/h) überhaupt nennenswerten Einfluss auf das Verhalten eines Radfahrers hat. > Außerdem glaube ich persönlich, dass ein Radfahrer aufgrund seiner > deutlich geringeren Massenträgheit deutlich schneller reagieren (stoppen > oder ausweichen) kann als ein Kraftfahrzeug mit einer vielfachen Masse. Da irrst du IMHO. Ein Radfahrer kann nicht so heftig bremsen wie ein Kfz, weil es ihn überschlägt wenn er vorne voll bremst. Er kann also nicht die volle Bremswirkung entfalten, die sein Fahrzeug eigentlich hergeben würde. Teste es doch mal: 50 km/h, Vollbremsung, Bremsweg messen. Einmal mit einem Auto, einmal mit einem Fahrrad. Die Massenträgheit spielt dabei übrigens fast keine Rolle, denn alle mir bekannten Fahrzeuge haben ihre Reifenbreiten (und damit Kontaktflächen mit der Fahrbahn) passend zu ihrer typischen Masse dimensioniert. Ein voll beladener Lkw kann genau so schnell bremsen wie ein Auto, trotz wesentlich höherer Masse. Und jetzt miss doch mal die Kontaktfläche eines Rennrad-Reifens mit der Fahrbahn... Es geht bei §3 übrigens nicht unbedingt nur ums Bremsen sondern auch um die Möglichkeit, gezielt ausweichen zu können sowie (als Schlussfolgerung) die Eigenschaft, bei z.B. einfachen Straßenschäden nicht zur Gefahr für andere zu werden. Und auch da sehe ich echte Probleme bei einem 50 km/h schnellen Fahrrad. Gruß, Bernd -- Hoffnung ist nur ein Mangel an Information.
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