Am 12. Juni 2009 15:36 schrieb Martin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com>:
>>>> das sind aber wohl Mindermeinungen oder Baden-Württenberger, die das
>>>> verfechten?
>>> Dass man eine oeffentliche Piste, die zu einem kleinen
>>> Ort oder Weiler geht, mit unclassified tagged und mit
>>> track, grade x, wenn sie nicht oeffentlich ist und in
>>> den Wald geht, auch wenn beide exakt den gleichen
>>> Ausbauzustand haben, ist Standard, oder hat sich da
>>> schon wieder etwas geaendert?
>
> track für Feld- und Wirtschaftswege ist in der Tat Standard, aber sind
> diese nicht auch öffentlich?

Nein, nicht zwingend. Bei Waldwegen sind wir uns ja mittlerweile
einig. Nun also mal ein Beispiel zu anderen Feldwegen. In
Mecklenburg-Vorpommern steht hierzu etwas im Landesnaturschutzgesetz
(LNatSchG M-V).

In § 40 Abs. 1 LNatSchG M-V heißt es:
"Jeder darf in der freien Landschaft auf eigene Gefahr Privatwege
(private Straßen
und Wege aller Art) sowie Wegeränder und Feldraine zum Zwecke der
naturverträglichen Erholung betreten und mit einem Fahrrad oder Krankenfahrstuhl
befahren."
[es folgen in den Absätzen 2--4 Einschränkungen dieses Grundsatzes]

Gruß, Falk

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