Hallo am 21.03.2010 12:43 schrieb Rolf Meyerhof: > Die Binnenwasserstraße hört für mich dort auf wo der > Sportbootführerschein Binnen seine Gültigkeit verliert und SBF See > verlangt wird. Wenn wir etwas Anderes Festlegen stiften wir nur > Verwirrung. Nun mal sinnig! Du hast doch selbst die Liste aus der § 1 Seeschiffahrtsstraßenordnung zitiert. über dieser Liste steht: --- Darüber hinaus sind Seeschiffahrtsstraßen im Sinne dieser Verordnung die Wasserflächen zwischen den Ufern der nachstehend bezeichneten Teile der angrenzenden Binnenwasserstraßen: --- Tja, so kannst du 60 km von der Küste entfernt auf einer Binnenwasserstraße mit deinem "SBF Binnen" unterwegs sein und fährst rechtmäßig auf einer Seeschiffahrtstraße.
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