Hallo

am 21.03.2010 12:43 schrieb Rolf Meyerhof:
 > Die Binnenwasserstraße hört für mich dort auf wo der
 > Sportbootführerschein Binnen seine Gültigkeit verliert und SBF See
 > verlangt wird. Wenn wir etwas Anderes Festlegen stiften wir nur
 > Verwirrung.
Nun mal sinnig!
Du hast doch selbst die Liste aus der § 1 Seeschiffahrtsstraßenordnung 
zitiert. über dieser Liste steht:
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Darüber hinaus sind Seeschiffahrtsstraßen im Sinne dieser Verordnung die 
Wasserflächen zwischen den Ufern der nachstehend bezeichneten Teile der 
angrenzenden Binnenwasserstraßen:
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Tja, so kannst du 60 km von der Küste entfernt auf einer 
Binnenwasserstraße mit deinem "SBF Binnen" unterwegs sein und fährst 
rechtmäßig auf einer Seeschiffahrtstraße.

Gruß
nk

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