Am 21. März 2010 01:35 schrieb Falk Zscheile <falk.zsche...@googlemail.com>:
> Vielleicht kommt mir die Erleuchtung noch im Schlaf ;-)

die Lösung wäre dann doch eigentlich, die Küstenlinien auf die
administrativen Grenzen zu ziehen (vorausgesetzt, diese sind
einigermaßen genau). Das entspricht dann der mittleren Hochwasserlinie
wie gemessen und berechnet von Amts wegen, und damit der offiziellen
Küstenlinie, oder? Ausnahmen wären Gemeinden wie die neulich hier
zitierte, die Ihre Unterlagen nicht aktualisiert hat und jetzt noch
den Küsten-Stand von 1904 in ihren Katasterbüchern hat, obwohl die
ganze Insel zwischenzeitlich um 'ne halbe Breite in eine Richtung
gewandert ist? Da würde man dann 2 ways haben können: die rechtliche
Lage einerseits und die Realität andererseits?

Weiss jemand, wie die Änderung der Grenzen genau funktioniert? Werden
da die Eigentümer angehört? Im Prinzip müsste da doch ein ähnliches
Prozedere wie bei der Flurbereinigung ablaufen, oder?

Gruß Martin

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