On Tue, Jun 22, 2010 at 06:10:59PM +0200, o...@tappenbeck.net wrote: > ich möchte einmal folgendes zur Diskussion stellen: > > Vor ca. einer Woche habe ich einen Weg durch einen Kleingartenverein > aufgemessen - Am Wegeanfang war ein Tor aber mir ist kein Verbotsschild > aufgefallen.
Ein Kleingartengebiet ist Privatgelände (gehört typischerweise der Gemeinde oder vielfach der Bahn oder dergl.), allerdings ist es verpachtet an den Kleingartenverein. Der hat also das Recht festzulegen, wer da rein darf und wer nicht. Man kann aber wohl erstmal davon ausgehen, dass jeder da reinkann, da das allgemein so üblich ist. Solange der Pächter also nicht explizit ein Verbot ausspricht, würde ich mal davon ausgehen, dass man da reinkann. Da wir zum Vermessen eines Geländes auch nichts anderes machen, als darin rumzuspazieren, kann man glaube ich auch nicht argumentieren, dass wir da etwas besonderes machen, weswegen OSMern der Zugang versagt ist, dem Spaziergänger aber nicht. > Gestern habe ich nun eine Mail des Betreibers erhalten - die Fläche, > einem großen Deutschen Transportunternehmen (ehemals - kann ich nicht > prüfen) gehörig - soll wohl verkauft worden sein und der neue Eigentümer > soll schon Vermessungen durchgeführt haben und auch Grundstücke ins Web > gestellt haben. Die Frage wäre jetzt, ob der Kleingartenverein immernoch Pächter ist oder schon nicht mehr. Je nachdem kann Dir nur der eine oder der anderen den Zugang erlauben oder verweigern. > Da man seine Privatsphäre nicht gewahrt sieht hat man mich aufgefordert > die Daten zu entfernen. Daraufhin habe ich dort angerufen und dem Herren Leute können nicht einfach Gründe erfinden, warum ihnen was nicht passt. Da muss es schon eine Rechtsgrundlage geben. Unternehmen haben keine Privatssphäre, nur natürliche Personen. Damit hat das also nichts zu tun. Es kann sein, dass es andere Gründe gibt, warum man das nicht mappen darf, aber nicht den. Grundsätzlich würde ich mal davon ausgehen, dass man öffentlich bekannte "Fakten" auch mappen darf. Also wenn man auf das Grundstück selbst darf oder auf einem öffentlich erreichbaren Luftbild was erkennen kann oder von einem Berg (oder von einem Ballon aus) das Grundstück einsehen kann, dann kann man das auch mappen. Nun zur Frage, wie man mit sowas umgeht. Ich find das ganz gut, wie Du das gehandhabt hast: Mit den Leuten persönlich reden und versuchen zu erklären. Ob man dann was löscht oder nicht, ist eine Einzelfallentscheidung. Ich tendiere dazu, zu sagen: Dies ist ein Gemeinschaftsprojekt, jeder kann da mitmachen, jeder kann alles eintragen, ändern und löschen. Ich gehe immer davon aus, dass ein Eintrag bei OSM rechtmäßig und sachlich richtig ist, wenn jemand meint, dass der Eintrag nicht ok ist, dann soll er es selbst löschen oder ändern. Wenn jemand anderes dann wieder meint, dass es anders aussieht, dann ändert der das wieder. So funktioniert OSM halt. Wer mit der Situation nicht einverstanden ist, soll das selbst ändern. Soll derjenige, mit dem man da redet, sich doch selbst drum kümmern. Ich hab allerdings bisher nur einen Fall gehabt, der so ähnlich lag (Straßen auf Privatgrundstück gemapped). Da hat das gut funktioniert, der Besitzer hat dann wohl entsprechende access-Tags ergänzt und alle waren glücklich. Jochen -- Jochen Topf joc...@remote.org http://www.remote.org/jochen/ +49-721-388298 _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de