Am 23. Juni 2010 10:26 schrieb Jochen Topf <joc...@remote.org>:
> On Wed, Jun 23, 2010 at 09:55:55AM +0200, Martin Hollmichel wrote:
>> Unternehmen habe keine Privatssphäre ?? Hört sich nach starkem Tobak an,
>> die Diskussion gehört aber vermutlich nicht hierher,
>
> Schau Dir http://de.wikipedia.org/wiki/Privatsphäre an, da gehts um drei 
> Punkte
> bei der Privatspähre: Der Schutz personenbezogener Daten ("Datenschutz"), das
> geht offensichtlich nur für natürliche Personen (siehe auch im
> Bundesdatenschutzgesetz: "Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu
> schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in 
> seinem
> Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird."). Weiterer Punkt ist der Schutz der
> Wohnung nach Art 13 GG (Unternehmen haben keine "Wohnung").

Wo hast Du gelesen, dass "Unternehmen keine Wohnung haben" und deshalb
von Art. 13 Abs. 1 GG nicht geschützt sind? Auf der Wikipedia-Seite
steht es nicht. Das ist auch richtig so. Auch Unternehmen genießen den
Schutz von Art. 13 Abs. 1 GG! Dieses Thema ist also auch im
Zusammenhang mit dem Betreten von Firmengrundstücken zu beachten. Die
Details dazu ergeben sich aber aus den zivilrechtlichen Bestimmungen
(Hausrecht etc.).

BVerfG 42, 212 (219): "Die Beschwerdeführerin als
Kommanditgesellschaft kann Trägerin des Grundrechts aus Art 13 Abs 1
GG sein. Nach Art 19 Abs 3 GG gelten die Grundrechte auch für
inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf
diese anwendbar sind. Juristische Person im Sinne dieser Bestimmung
kann, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat,
auch eine Kommanditgesellschaft sein"

Gruß, Falk

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