> On Wed, Jun 23, 2010 at 08:14:00PM +0200, Michael Sauer wrote:
>>> ich möchte einmal folgendes zur Diskussion stellen:
>>
>> Dort steht imho, dass die Wege tagsüber öffentlich sind und die
>> Hecken nicht hoch sein dürfen, damit sich jeder an den Blümchen
>> erfreuen kann.

> Also im Bundeskleingartengesetz steht das nicht drin. Zitate
> erw?cht.

Hallo Jochen,

das ist Ländersache:

3.12 Die Kleingartenanlage ist als Bestandteil des öffentlichen Griins  
eine öffentliche Anlage. Die Öffnungszeiten der Kleingartenanlagen legen  
der Vorstand des Stadtverbandes und die Vorstände der Kleingartenvereine  
im Einvernehmen mit der Landeshauptstadt Dresden fest.

http://www.kleingartenvereine.de/recht/sachsen/ 
kleingartenordnung_dresden.html




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