On Thu, Jun 24, 2010 at 09:38:57AM -0700, Walter Nordmann wrote: > M∡rtin Koppenhoefer wrote: > > das ist in dem Fall ein kommunales Dokument, keines des Landes. D.h.das > > kann in jeder Stadt anders aussehen bzw. evtl. gar nicht weiter > > geregelt sein > gleiche web-seite, richtiges dokument: > > Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. > > ... > > 1. Kleingärten - Kleingartenanlagen > 1.1. Kleingärten (KG) sind Gärten, die in einer Kleingartenanlage (KGA) > liegen, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen > zusammengefaßt sind. > Kleingärtnerisch genutzte Flächen außerhalb der KGA sind keine Kleingärten > im Sinne des BKleingG. Die KGA ist Bestandteil des öffentlichen Grüns und > für die Allgemeinheit zugänglich. Die Öffnungszeiten der Anlage legt der > Kleingartenverein fest.
Das ist aber wieder kein Gesetz oder Rechtsverordnung sondern nur etwas, was ein e.V. geschrieben hat. Sind denn alle Kleingärten in dem organisiert? Jochen -- Jochen Topf joc...@remote.org http://www.remote.org/jochen/ +49-721-388298 _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de