M∡rtin Koppenhoefer wrote:
> das ist in dem Fall ein kommunales Dokument, keines des Landes. D.h.das
> kann in jeder Stadt anders aussehen bzw. evtl. gar nicht weiter
> geregelt sein
gleiche web-seite, richtiges dokument: 

 Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.     

...

1. Kleingärten - Kleingartenanlagen
1.1. Kleingärten (KG) sind Gärten, die in einer Kleingartenanlage (KGA)
liegen, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen
zusammengefaßt sind.
Kleingärtnerisch genutzte Flächen außerhalb der KGA sind keine Kleingärten
im Sinne des BKleingG. Die KGA ist Bestandteil des öffentlichen Grüns und
für die Allgemeinheit zugänglich. Die Öffnungszeiten der Anlage legt der
Kleingartenverein fest.

mfg

walter


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Der Student muß es wissen. Der Assistent muß wissen, wo es steht. Der
Professor hat Assistenten.
-- 
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