Am 24. Juni 2010 20:29 schrieb M∡rtin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com>:

>
> +1, für Dresden spielt es allerdings keine Rolle, ob die dort
> organisiert sind oder nicht, in §1 steht: "Sie ist Bestandteil des
> zwischen der Landeshauptstadt Dresden und dem Stadtverband der
> Dresdner Gartenfreunde e. V. abgeschlossenen Generalpachtvertrages.
> Sie findet weiterhin Anwendung für alle übrigen, nicht im
> Generalpachtvertrag erfaßten, städtischen Kleingartenflächen, die dem
> Bundeskleingartengesetz entsprechen."
>
> dass es für alle "städtischen Kleingartenflächen, die dem
> Bundeskleingartengesetz entsprechen" gilt (natürlich nur in Dresden).
> Wie dem auch sei, meiner Meinung nach können die Kleingärtner froh
> sein, wenn wir ihre Restflächenverwertung ordentlich aufmessen ;-)
>

Von aussen ist nur sehr schwer zu erkennen, ob es sich um solche Flächen
handelt. Die von Jan beschriebene Fläche scheint aber anderer Natur zu sein:
Sie ist nicht städtisch, sondern ehemals Bahn, jetzt bei einem Investor.
Nicht jeder Schrebergarten fällt unter das Bundeskleingartengesetz. Wäre das
so, dann könnten Jans Schrebergärtner aufatmen, sie hätten einen deutlich
geschützteren Status als sie ihn jetzt auf einer (Ex-)-Bahnfläche haben.

Grüße,

jens
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