Am Freitag 25 Juni 2010, 11:51:00 schrieb M∡rtin Koppenhoefer: > echt? Ich hätte eher gedacht, dass öffentliche Wege eben gar kein > Grundstück bilden, sondern nicht parzelliert sind. Zumindest gibt es > diesen Fall in anderen Gegenden oft.
Aber öffentliche Wege sind in der Katasterkarte erkennbar. Zwar nicht als Parzelle mit Nummer aber als freier Bereich in dem eben keine Parzelle ist. Fahrwege die aus Überfahrtrechten entstanden sind und sich auf privatem Grund befinden sind dort i.A. nicht ersichtlich sondern befinden sich auf einer regulären Parzelle. Ich hab hier einen Weg, der ist zwar öffentlich (in meinem Fall geschottert und für motorisierten Verkehr gesperrt), es wurde aber nie eine Vermessung vorgenommen. Es wurde lediglich mal mit den Eigentümern vereinbart über welche Parzellen der Weg geht und welche Fläche daher in der Parzellenfläche abzuziehen ist. Der Weg ist gut in Schuss, öffentlich, taucht aber auf keiner Katasterkarte auf. Gruß, Bernd -- <Beeth> Girls are like internet domain names, the ones I like are already taken. <honx> well, you can stil get one from a strange country :-P
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