Am Mittwoch 25 August 2010, 15:30:09 schrieb Guenther Meyer:
> > Aber das Warten auf eventuellen Einspruch ist halt in keiner Weise
> > rechtsverbindlich.
> ja was denn sonst?
> Wer bei OSM mitmacht, hat einer Lizenz zugestimmt. Wenn jemand mit der 
> Ausfuehrung dieser nicht einverstanden ist, muss er sich melden.

Naja, schon klar, aber er muss sich nicht *sofort* melden oder bis zum 
Stichtag X gemeldet haben.

Es ist ja auch z.B. bei Patent-Klagen durchaus üblich, dass man wartet bis der 
Konkurrent sein Business möglichst weit auf dem strittigen Punkt aufgebaut hat 
bevor man ihn verklagt, denn dann bleibt ihm außer willig zu zahlen nichts 
mehr übrig.

Will sagen: Es kann durchaus in ein paar Jahren noch jemand auf die Idee 
kommen, dass seine Interessen nicht lizenzkonform befriedigt werden und 
einzelne Firmen, die entsprechendes Material nutzen zur Rechenschaft ziehen.

Gruß, Bernd

-- 
Wenn man Tiere nicht essen soll, warum sind Sie dann aus Fleisch?
  -  Quelle: http://german-bash.org/action/show/id/106951

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