Rolf Bode-Meyer schrieb am 07.03.2011 16:16:
> Also einfach das strikteste der aufgeführen Beschränkungen setzen und
> dabei ignorieren dass 250 nur Fahrzeuge betrifft?

Da steht aber kein echtes Zeichen 250 sondern eins, dass von Anwohnern selbst
aufgestellt und modifiziert worden ist.

Ich denke schon, dass die Interpretation access=privat fuer diesen Fall passt.
Denn letztendlich haben die Anwohner das Schild aufgestellt, um auszudruecken,
dass sie a) dort Hausrecht haben und b) man da nicht lang soll.
Ich glaube nicht, dass sie dabei grossartige Ueberlegungen angestellt haben,
dass Zeichen 250 eigentlich nur fuer Fahrzeuge gilt. Und ich denke auch nicht,
dass man aus der nicht STVO-konformen Beschilderung ein Nutzungsrecht fuer
Fussgaenger ableiten kann.

Gruss
Torsten

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