M∡rtin Koppenhoefer schrieb am 07.03.2011 19:50: > ich wäre mir nicht so sicher, dass man selbst an einer Privatstraße > einfach mal so Verkehrsschilder aufstellen darf, ohne sich mit den > Behörden dazu abzustimmen.
Das kann man wohl so pauschal auch nicht sagen (mal ganz abgesehen davon, dass es sich hierbei ja auch um kein echtes sondern um ein abgewandeltes Verkehrsschild handelt). Tatsache ist aber, dass das Schild da steht. Ob zu Recht oder nicht, koennen wir nicht wissen und brauchen wir auch nicht entscheiden. > Darum ging es mir auch nicht, es ging darum, dass Fußgängerverkehr > u.U. vom Besitzer geduldet werden muss, auch wenn ihm die Straße > gehört. Es kann natuerlich sein, dass der Besitzer theoretisch Fussgaengerverkehr dulden muesste. Aber m.E. soll das Schild ausdruecken, dass er z.Z. keinen Fussgaengerverkehr duldet. Bei einem Gebaeude tragen wir ja auch nicht ein, ob das rechtmaessig erbaut worden ist, sondern wir tragen ein, dass es da ist. Also ist die Frage hier auch nicht, ob der Eigentuemer das Schild zu Rech aufgestellt hat, sondern was das Schild bedeutet. Gruss Torsten _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de