Moin,

Rolf Bode-Meyer schrieb:
Am 7. März 2011 15:43 schrieb Bernd Wurst <be...@bwurst.org>:
Am Montag, 7. März 2011, um 15:37:02 schrieb Rolf Bode-Meyer:
Wie würdet ihr das taggen?
highway=service, vehicle=destination
Wo kommt da der Privatweg ins Spiel?
access=private

Also einfach das strikteste der aufgeführen Beschränkungen setzen und
dabei ignorieren dass 250 nur Fahrzeuge betrifft?

schon die Annahme, dass es sich um ein Z. 250 handelt - ist falsch.
Bei einem Z. 250 steht genau _nichts im_ Schild.

Die Annahme, dass sich ein Schild dieser Grundform nur auf Fahrzeuge bezieht ist zwar erklärlich, da sich die meisten Schilder schlichtweg auf Fahrzeuge beziehen. Aber schon die offiziellen Z. 258 und Z. 259 widersprechen dieser allgemeinen Aussage, wenn sie als vermeintliche Abwandlung von Z. 250 _generell_ nur für Fahrzeuge gelten würden - ein Z. 258 ist eben kein Z. 250 mit Zusatz, es ist ein ganz eigenes Schild mit besonderer Bedeutung. Die Grundform stellt erstmal nur ein generelles Verkehrsverbot dar - erst eine ganz bestimmte Ausführung ergibt die eigentliche Bedeutung und Beschränkung.

Dieses Schild aus dem OP ist aber nicht im Katalog der Verkehrszeichen aufgeführt - es handelt sich um ein 'privates' Schild und ist kein Verkehrszeichen im eigentlichen (rechtlichen) Sinn. In der äußeren Form und Farbgestaltung ist es schlicht erstmal einem generellen _Verkehrsverbotsschild_ nachempfunden, mit der konkreten Aussage, dass es sich um einen Privatweg handelt und dort jeglicher Verkehr nur mit einem Anliegen geduldet wird. Man beachte bitte den Unterschied zu einem offiziellen Z. 250 mit Zusatz 1020-30.

Insofern trifft Bernds Hinweis schlicht die Sachlage.

Gruß
Georg

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