Am 7. März 2011 17:11 schrieb Torsten Leistikow <de_m...@gmx.de>:
> Rolf Bode-Meyer schrieb am 07.03.2011 16:16:
> Ich denke schon, dass die Interpretation access=privat fuer diesen Fall passt.
> Denn letztendlich haben die Anwohner das Schild aufgestellt, um auszudruecken,
> dass sie a) dort Hausrecht haben und b) man da nicht lang soll.
> Ich glaube nicht, dass sie dabei grossartige Ueberlegungen angestellt haben,
> dass Zeichen 250 eigentlich nur fuer Fahrzeuge gilt.


ich wäre mir nicht so sicher, dass man selbst an einer Privatstraße
einfach mal so Verkehrsschilder aufstellen darf, ohne sich mit den
Behörden dazu abzustimmen.


> Und ich denke auch nicht,
> dass man aus der nicht STVO-konformen Beschilderung ein Nutzungsrecht fuer
> Fussgaenger ableiten kann.


Darum ging es mir auch nicht, es ging darum, dass Fußgängerverkehr
u.U. vom Besitzer geduldet werden muss, auch wenn ihm die Straße
gehört.

Gruß Martin

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