Am 26. Juli 2011 14:18 schrieb Markus <liste12a4...@gmx.de>:
>>>>> Wie schreibt man "Betreten verboten" in die DB?
>>
>> m.E. ist diese Eigenschaft bei einem Naturschutzgebiet immer gegeben
>
> Nein ist sie nicht:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Naturschutzgebiet_(Deutschland)

Du beziehst dich vermutlich auf: "Neben dem Grundeigentum werden unter
Umständen weitere Rechte und Nutzungsmöglichkeiten innerhalb eines
Naturschutzgebiets eingeschränkt oder aufgehoben. Dies betrifft z.B.
Jagd- und Fischereirechte, Betretungsrechte u.v.m. Auch hier gilt:
Maßgeblich für die Einschränkung ist der Text der
Schutzgebietsverordnung. Entsprechende Rechte erlöschen also
keinesfalls automatisch. Meist wird in Naturschutzgebieten die
Erholungsnutzung durch ein Wegegebot eingeschränkt. Das bedeutet, sie
dürfen weiterhin betreten werden, aber nur auf gekennzeichneten
Wegen."

Warum glaubst Du Wikipedia? ;-)

>
> Wird aber nicht gerendert... (Mapnik)
>
Das ist leider so. Finde ich auch schade. Zumal ich dieses Schema für
deutlich besser halte als die Verwendung von leisure=nature_reserve.

Gruß, Falk

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