On Mon, Feb 06, 2012 at 02:46:48PM +0100, Falk Zscheile wrote:
> Am 6. Februar 2012 13:39 schrieb Jochen Topf <joc...@remote.org>:
> > On Mon, Feb 06, 2012 at 01:20:58PM +0100, Martin Koppenhoefer wrote:
> >> Was militärische Schutzgebiete angeht, dürfte die Lage praktisch
> >> überall auf der Welt so sein, dass man die nicht abbilden darf,
> >
> > Dazu sagt das dt. Strafgesetzbuch:
> > § 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden
> > (1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage 
> > oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt 
> > oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt 
> > und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder 
> > die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf 
> > Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
> >
> > Das ist ne ziemlich hohe Hürde, die das Gesetz hier anlegt. Da muss schon 
> > eine
> > Gefahr für "die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die 
> > Schlagkraft
> > der Truppe" bewiesen werden, die durch diese Abbildung hervorgerufen wird,
> > bevor das strafbar sein kann. Ich hatte schon vor ner Weile mal die
> > Gesetzeskommentare daraufhin durchgeschaut und die meinten das auch, dass da
> > schon eine konkrete Gefahr sein muss. Also dieser Paragraf rechtfertigt die
> > Verpixelung m.E. nicht.
> 
> Argumentierst du, wenn du von gerechtfertigt sprichst, rechtlich oder
> aufgrund "gesunden Menschenverstands"? Rechtlich sehe ich keine
> Möglichkeit hier etwas zu unternehmen, ohne den Ast abzusägen, auf dem
> wir sitzen. Der Ast sind dabei die Bing-Luftbilder.
> 
> Auf die paar verpixelten Flächen verzichte ich gern, wenn ich dafür
> weiter Luftbilder habe.

Also Bing ist eine amerikanische Firma. Die können natürlichen machen, was sie
wollen. Aber es stellt sich hier schon die Frage, wer in Deutschland aufgrund
welcher Rechtsgrundlage Bing zum verpixeln der Bilder aufgefordert hat. Bing
geht halt den Weg des geringsten Widerstandes. Warum sollen sie sich damit
rumschlagen, wie in Deutschland die Rechtslage ist? Aber ich finde schon, dass
wir ein Recht haben zu erfahren, welches deutsche Amt hier warum was
unternommen hat.

Ich würde schon gerne wissen, was da die Lage ist:
a) Die Luftbilder sind aufgrund irgendeines Paragraphen rechtswidrig. Dann
   sollte man das wissen, dass man nicht dagegen verstößt, oder ggf. gegen
   diesen Paragrafen politisch vorgehen kann.
b) Die Luftbilder sind nicht rechtswidrig, aber ein deutsches Amt hat das
   gegenüber Bing so dargestellt. Bing hat die Bilder daraufhin rausgenommen.
   Dann wäre zu klären wer da warum solche Aussagen trifft.
c) Ein Amt hat den Wunsch geäußert, dass Bing die Bilder zensiert, ohne dass
   sie einen Rechtsgrund genannt haben. Dann muss man Bing fragen dürfen,
   was ihre Policy ist, wann sie Bilder zensieren und wann nicht.

Jochen
-- 
Jochen Topf  joc...@remote.org  http://www.remote.org/jochen/  +49-721-388298


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