Am 20.04.2012 22:00, schrieb Bernhard Weiskopf:

> Wenn für den Radweg Benutzungspflicht, also Radfahrverbot auf der Straße
> besteht (gem. StVO), kommt zusätzlich an die Straße "bicycle = no".

Ich hab ja nichts dagegen die Straße als "begleitender
benutzungspflichtiger Radweg existiert" zu markieren,
aber bitte nicht mit bicycle=no.

Es ist dann für Auswertungen nicht mehr erkennbar ob das Verbot
implizit oder explizit besteht, und falls irgendwann mal
die Benutzungspflicht aufgehoben werden sollte, muss man
alles neu kontrollieren ob ein Verbotsschild dort steht.

Chris


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