Am 18/gen/2013 um 11:57 schrieb Falk Zscheile <falk.zsche...@gmail.com>:

> Ich gebe nur noch zu bedenken, dass der Schwarm nicht erkennen kann,
> was du dir bei deinem taggig gedacht hast -- 'Straße benutzbar bei
> Unbenutzbarkeit des Radweges'. Der Schwarm könnte deshalb
> (möglicherweise) zu der Ansicht gelangen dein tagging sei in dieser
> Form falsch oder eben nicht :-)


der Punkt ist doch, dass es ggf. eine Benutzungspflicht für den Radweg gibt, 
das ist aber nicht automatisch ein Fahrradverbot auf der Straße (eben wegen des 
ggf.). Ein explizites grundsätzliches Verbot für Fahrräder sollte man nicht 
gleich mappen (m.E.) wie ein implizites Verbot, das nur unter bestimmten 
Umständen gilt.

Gruß,
Martin
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