Am Donnerstag, den 17.01.2013, 08:15 +0100 schrieb Josef Latt:
> 

> Prinzipiell gibt es nur benutzungspflichtige (straßenbegleitende) 
> Radwege, zumindest in DE. 

Sorry, aber das ist Unsinn.

Nur für die Radwege, die mit den entsprechenden Zeichen (237, 240 oder
241) gekennzeichnet sind, besteht Benutzungspflicht, ansonsten kann
wahlweise Radweg oder Fahrbahn genutzt werden.

Gruß, Wolfgang


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