Am 18.01.2013 14:11, schrieb Martin Koppenhoefer:
Am 18/gen/2013 um 11:51 schrieb Peter Wendorff <wendo...@uni-paderborn.de>:
foot=designated: (In Deutschland Benutzungspflichtiger Fußweg),
dass es "benutzungspflichtige" Fußwege gibt, ist mir neu. Klar, man darf nicht auf der
Straße gehen wenn es einen Fußweg gibt, aber "querfeldein" darf man doch gehen(?), von
daher ist das nicht mit Radwegen vergleichbar.
vielleicht in der Formulierung unklar, aber "querfeldein" darfst du eben
üblicherweise nicht gehen, sobald es sich um Äcker, (zumindest in
einigen Phasen des Wachstumszyklus der Feldfrüchte), Beete, abgezäunte
Bereiche, ausgewiesen verbotene Bereiche etc. handelt. Du darfst aber -
analog zum benutzungspflichtigen Radweg, solange zumutbar nicht auf der
Straße laufen.
Gruß
Peter
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