Am 18.01.2013 14:11, schrieb Martin Koppenhoefer:



Am 18/gen/2013 um 11:51 schrieb Peter Wendorff <wendo...@uni-paderborn.de>:

foot=designated: (In Deutschland Benutzungspflichtiger Fußweg),
dass es "benutzungspflichtige" Fußwege gibt, ist mir neu. Klar, man darf nicht auf der 
Straße gehen wenn es einen Fußweg gibt, aber "querfeldein" darf man doch gehen(?), von 
daher ist das nicht mit Radwegen vergleichbar.
vielleicht in der Formulierung unklar, aber "querfeldein" darfst du eben üblicherweise nicht gehen, sobald es sich um Äcker, (zumindest in einigen Phasen des Wachstumszyklus der Feldfrüchte), Beete, abgezäunte Bereiche, ausgewiesen verbotene Bereiche etc. handelt. Du darfst aber - analog zum benutzungspflichtigen Radweg, solange zumutbar nicht auf der Straße laufen.

Gruß
Peter

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