Hallo Martin,

> Und wo liegt die Grenze zwischen privat und gewerblich? Es soll sich um ein
Da gibt es auch so eine schwammige Formulierung in irgend so einem Urteil: 
"Wenn die Gestaltung und Aufmachung der Seite auf eine gewerbliche Nutzung 
schließen lassen...", sagt alles und nichts... Es ging da allerdings um die 
Frage einer Impressumspflicht. Ein Impressum kann jedenfalls nicht schaden. 
Ein Sponsored by ... Link sollte aber für die Annahme eines gewerblichen 
Angebotes noch nicht ausreichen. Es soll tatsächlich Gerichte geben, die sich 
mit den Gepflogenheiten im Internet beschäftigen und auch wissen, dass 
private Homepages häufig Sponsoren haben.

> Naja. Da wäre schon ein großer Unterschied: Was durch die Mailingliste
> durch ist, ist nicht wieder zurückzuholen, während man im Forum problemlos
> per klickibunti herumzensieren kann.
Das ist, rein technisch gesehen, richtig. Man kann aber Webseiten speichern, 
was juristisch gesehen die Sache mit einer Zeitschrift vergleichbar machen 
kann. Da gibt es z.B. den Anspruch auf eine Gegendarstellung. Keine Ahnung, 
ob es im Internet schon Gegendarstellungen gegeben hat. Spiegel-Online will 
ich mal da aussen vor lassen, da bezieht sich sowas meist auf die gedruckte 
Ausgabe.
Wenn das Forum eher so die Eigenschaften einer Zeitung oder Zeitschrift hat, 
dann ist sicherlich auch das Presserecht anzuwenden.

Kurz gesagt: Egal, was man im Internet macht, man begibt sich auf juristisches 
Glatteis. Richter haben selten Ahnung von Internet, manche Hinterweltler von 
denen wissen nicht einmal, was Internet ist. Das neue Urheberrecht wird auch 
viele Probleme herbeiführen.

Grüße
Christian

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