Hallo Martin, > Und wo liegt die Grenze zwischen privat und gewerblich? Es soll sich um ein Da gibt es auch so eine schwammige Formulierung in irgend so einem Urteil: "Wenn die Gestaltung und Aufmachung der Seite auf eine gewerbliche Nutzung schließen lassen...", sagt alles und nichts... Es ging da allerdings um die Frage einer Impressumspflicht. Ein Impressum kann jedenfalls nicht schaden. Ein Sponsored by ... Link sollte aber für die Annahme eines gewerblichen Angebotes noch nicht ausreichen. Es soll tatsächlich Gerichte geben, die sich mit den Gepflogenheiten im Internet beschäftigen und auch wissen, dass private Homepages häufig Sponsoren haben.
> Naja. Da wäre schon ein großer Unterschied: Was durch die Mailingliste > durch ist, ist nicht wieder zurückzuholen, während man im Forum problemlos > per klickibunti herumzensieren kann. Das ist, rein technisch gesehen, richtig. Man kann aber Webseiten speichern, was juristisch gesehen die Sache mit einer Zeitschrift vergleichbar machen kann. Da gibt es z.B. den Anspruch auf eine Gegendarstellung. Keine Ahnung, ob es im Internet schon Gegendarstellungen gegeben hat. Spiegel-Online will ich mal da aussen vor lassen, da bezieht sich sowas meist auf die gedruckte Ausgabe. Wenn das Forum eher so die Eigenschaften einer Zeitung oder Zeitschrift hat, dann ist sicherlich auch das Presserecht anzuwenden. Kurz gesagt: Egal, was man im Internet macht, man begibt sich auf juristisches Glatteis. Richter haben selten Ahnung von Internet, manche Hinterweltler von denen wissen nicht einmal, was Internet ist. Das neue Urheberrecht wird auch viele Probleme herbeiführen. Grüße Christian ---------------------------------------------------------------------------- PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org