Hallo Nadine,

On 24.03.2010 22:42, [email protected] wrote:
> Bei dem Kompass 2020 handelt es sich ja um eine "grundsätzliche Frage und 
> Angelegenheit
> des Vereins". Hier muss für ein satzungsgemäßes Vorstandshandeln mittels 
> Kompass 2020
> die MV kurz angerufen werden... Sollte ja auch kein Problem sein.

Das ist korrekt und auch so geplant. Der Kompass 2020 wird auf der 
Mitgliederversammlung vorgestellt werden. Der Teil, der bereits fertig 
ist, soll auch zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zur 
protokollarischen Frage der Reihenfolge: die Vorstellung von Kompass 
2020 wird Teil meines Rechenschaftsberichts sein, also vor der 
Entlastung. Der Antrag zur Beschlussfassung erfolgt nach der aktuellen 
Planung wesentlich später in der Versammlung.

> Die hier fragliche Vorstandordnung ist nach meiner privaten Einschätzung eine
> "Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich" im Sinne von § 
> 8 der
> Satzung und damit der Mitgliederversammlung zur satzungsgemäßen Genehmigung
> vorzulegen. Das sollte nach meiner Ansicht unbedingt rechtlich überprüft 
> werden.
>
> Die Vorstandswahlen können der Satzung folgend auch nur korrekt durchgeführt 
> werden,
> wenn die Posten (also zB Beisitzer) ausgeschrieben werden. Eine Verteilung 
> nach Ressorts
> sieht die Satzung und keine wirksam beschlossene Vereinsordnung vor. 
> Jedenfalls soweit
> ich es überschauen kann.

Ohne die juristische Haarspalterei weiter ausbauen zu wollen: Die 
Gültigkeit einer Geschäftsordnung setzt nicht voraus, dass sie von der 
Mitgliederversammlung vorher genehmigt wurde. Die Satzung verlangt 
lediglich, dass Geschäftsordnungen genehmigt werden müssen, nicht dass 
die Mitgliederversammlung sie beschließen soll. In der Praxis bedeutet 
das, dass Geschäftsordnungen vom Vorstand kraft seiner gesetzlichen 
Aufgaben beschlossen und dann der Mitgliederversammlung zur Genehmigung 
vorgelegt werden. Die Gültigkeit der Geschäftsordnung wäre dann nicht 
mehr gegeben, wenn die Genehmigung versagt wird.

Wenn man diese Interpretation nicht teilt, sollte man bedenken, dass die 
Geschäftsordnungen des Vereins sowohl sehr wichtige grundsätzliche Dinge 
(z.B. Rolle des Geschäftsführers, Zustimmungsvorbehalte des Vorstands) 
als auch eher technische Details (z.B. Einzelheiten für 
Reisekostenabrechnungen, Abstimmfristen für Umlaufbeschlüsse) regeln. 
Würde man davon ausgehen, dass Änderungen ohne vorherige Zustimmung der 
Mitgliederversammlung nicht anwendbar sind, wäre eine Entwicklung der 
Abläufe innerhalb des Vereins zwischen den Versammlungszeitpunkten nicht 
möglich.

Gegebenenfalls wäre es daher vielleicht sinnvoll, die Satzung in diesem 
Punkt etwas deutlicher zu fassen, sodass sowohl die Mitspracherechte der 
Mitgliederversammlung als auch die Arbeitsfähigkeit des Vereins gewahrt 
bleibt.

Noch ein Punkt zu den Ressorts: Arne hat die Auswahl auf dem Formular 
treffend als "sich für Ressorts interessieren" bezeichnet. Die 
Kandidatur ist immer für ein konkretes Vorstandsamt, d.h. Erster 
Vorsitzender, Zweiter Vorsitzender, Schatzmeister, Schriftführer oder 
Beisitzer. Die Möglichkeit, auf dem Formular ein oder mehrere Ressorts 
anzugeben, dient primär der Information der abstimmenden Mitglieder, um 
die Entscheidungsfindung, was das Gesamtbild des gewählten Vorstands 
angeht, etwas zu erleichtern. Ob diese Information genutzt wird oder 
nicht, muss jedes Mitglied genauso entscheiden, wie es für sich selbst 
entscheidet, ob und wie es die Selbstvorstellungen der Kandidaten 
berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es aber noch zwei weitere Gründe, 
warum wir die Auswahl dieses Jahr in das Kandidaturformular aufgenommen 
haben:

1) Die Nennung der Ressorts hilft den Kandidaten dabei einen Überblick 
zu bekommen, welche Tätigkeiten Teil der Vorstandsarbeit sind und welche 
Interessen und Fähigkeiten dabei besonders zum Zug kommen. Jemand, der 
sich gut mit einem der genannten Ressort-Themen auskennt, fühlt sich 
dann vielleicht eher motiviert, zu kandidieren, als wenn die Verteilung 
im Verborgenen bleibt. Das ist natürlich eine Vermutung, meines 
Erachtens aber eine plausible.

2) Die Selbstzuordnungen helfen auch dem Vorstand, rechtzeitig zu 
erwartende Lücken zu erkennen und gegebenenfalls gezielt nach Kandidaten 
für einzelne Ressorts zu suchen, die nicht schon abgedeckt wurden. 
Während es keine Pflicht gibt, dass alle Ressorts abgedeckt werden, wäre 
es schon sehr gut, wenn dem so wäre, da die damit verbundene Arbeit ja 
nicht wegfällt. Sie muss dann von Vorstandsmitgliedern übernommen 
werden, die ihre Interessen und ihre Expertise eigentlich woanders sehen.

> Btw. gibt es eine Beschlusssammlung des aktuellen wie der alten Vorstände, 
> die im Netz
> eingesehen werden kann der steht die nur in Papierform in der Geschäftsstelle?

Es gibt keine online verfügbare Beschlusssammlung. Protokolle von 
Vorstandssitzungen wurden in der Vergangenheit sporadisch 
veröffentlicht. Die Mitgliederversammlung wird mittels des 
Rechenschaftsberichts des Vorstands über die Beschlüsse informiert.

Beste Grüße
Sebastian

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