Hallo Hubert,

du schreibst, dass du es für unzulässig hältst, dass sich der Vorstand als 
Organ zu Anträgen äußert. Ich, als Vorstandsmitglied, halte es nicht nur für 
zulässig, sondern für verpflichtend dies zu tun.

Wenn wir der Meinung sind, dass ein Antrag gut für die Entwicklung des Vereins 
ist, dann sollen die Mitglieder darüber informiert sein. Wenn dies nicht der 
Fall ist, ebenso. Wir sind keine neutralen Statisten, die dabei stehen und die 
Entscheidungen nur abwarten. Natürlich versuchen wir die Entscheidungen zum 
Wohle des Vereins zu beeinflussen. Dafür sind wir doch gewählt.

Von dieser Möglichkeit haben wir letztes Jahr Gebrauch gemacht 
(http://meta.wikimedia.org/w/index.php?title=Mitgliederversammlung_2010). Und 
auch die Jahre davor. Ja, nirgendwo steht in der Satzung, dass wir dies tun 
müssen. Es steht aber ebenso nirgendwo, dass wir es nicht tun dürfen. Ich 
persönlich halte eine Stellungnahme des Vorstands zu Anträgen eine gute und 
wichtige Sache.

Beste Grüße
Maria

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