Sebastian, On 12/29/2010 2:45 PM, Sebastian Moleski wrote: > [...] > On 29.12.2010 13:02, Hubert wrote: > > Keiner (vor allem ich nicht) geht her und möchte die Meinung bzw. die > > Beschlüsse des Vorstands zu verhindern oder ähnliches. Es ging > > ausdrücklich darum, dass es die Aufgabe des Vorstands ist, die > > Mitgliederversammlung vorzubereiten und die entsprechenden Informationen > > so neutral, wie es auch in der Tagesordnung steht, den Mitgliedern zu > > übermitteln. Mehr nicht. Eine persönliche Einschätzung der Anträge von > > Mitgliedern in seiner Funktion als Organ hat in solchen Ankündigungen > > nichts verloren. > > Ich denke, darüber lässt sich ganz vortrefflich streiten.
Natuerlich kann man darueber streiten. Man kann auch darueber streiten, ob man den alten Kaiser Willem wiederhaben will oder Margot Honecker als Ehrenpraesidentin der BRD, aber in meinem normalen Umfeld bevorzugt man demokratische Spielregeln. Nun denn, der Verein ist halt vielfaeltig. > Bemerkenswert > finde ich hier, dass bisher völlig zurecht bemängelt wurde, wie > unterentwickelt der Meinungsbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess > in unserem Verein ist. Dem einzelnen Mitglied bleibt dafür im Idealfall > nur die persönliche Teilnahme an der Mitgliederversammlung, wo ausgiebig > für und gegen Anträge diskutiert, Änderungen vorgeschlagen, beschlossen > oder abgelehnt, und letztlich ein gemeinsamer Beschluss gefasst werden kann. > > Die Teilnahme an der MV ist aber mit nicht unwesentlichen Aufwänden > verbunden, die nicht jedes Mitglied ohne weiteres eingehen kann. Die > Vereinsgründer haben in weiser Voraussicht entsprechend für bestimmte > Anträge und Wahlen allgemein die Möglichkeit der Briefwahl als > alternative Partizipationsmöglichkeit vorgesehen. > Naja, man haette auch gleich an e-Demokratie denken koennen, aber nun gut. Was hat das genau damit zu tun, ob der Vorstand /als Vorstand/ (und nicht als Gruppe von Mitgliedern) ihre Meinung in einem Antrag durch die Zweite Vorsitzende als Zweite Vorsitzende versendete Mail absenfen sollte? > [...] > > Die Stellungnahmen zu Anträgen wurden vor Jahren als ein (sicher nicht > perfektes) Mittel eingeführt, um hier etwas Abhilfe zu schaffen und den > Briefwählern mehr Argumente vorzusetzen, als nur die des Antragstellers. > ROTFL. Und bei Antraegen "des Vorstands" darf dann auch der Vorstand seine Meinung als Zweitmeinung absenfen. Wow! Das ist ein Politikverstaendnis, wie Louis XIV es nicht besser haette ausdruecken koennen. Jeder, Sebastian Moleski, Olaf Simons, Rene Schwarz, Marcus Cyron, Maria Schiewe, Olaf Kosinsky, etc. kann wenn er/oder sie will seine Meinung als Vereinsmitglied posten, dazu braucht es den Vorstand gar nicht. > Bisher gibt es diese Stellungnahmen nur vom Vorstand in seiner Funktion > als einzig repräsentatives, direkt von den Mitgliedern gewähltes Organ. > Ein Missverstaendnis: Der Vorstand repraesentiert den Verein nach aussen, ist aber schon wegen des Mehrheitswahlrechts nicht repraesentativ. Bestimmte Fraktionen werden naemlich ueberhaupt nicht im Vorstand repraesentiert. > Ich sehe aber keinen Grund, warum man das zukünftig nicht auch anderen > Organen/Amtsträgern wie bspw. den Kassenprüfern ermöglichen soll. Der > Meinungsbildungsprozess wird sicher nicht dadurch verschlechtert, dass > mehr Meinungen ausgedrückt und eingebracht werden. > Hat ja auch niemand bestritten: Jeder, auch der Erste Vorsitzende, darf sich im Meinungsbildungsprozess aeussern, aber eben nicht als Specher des Vorstands, sondern als Vereinsmitglied. Ich stelle mir gerade vor, Angela Merkel wuerde zur CDU-Bundesversammlung einladen und gleichzeitig dazu aufrufen, Juergen Ruettgers nicht in den Vorstand zu waehlen: Nach einem solchen faux pas waere sie wohl nicht mehr lange Vorsitzende, weil sie grundlegende demokratische Spielregeln offenkundig nicht verstanden haette. Gleichzeitig duerfte sie natuerlich problemlos gegen Ruettgers antreten, eine Brandrede gegen ihn auf dem Parteitag halten usw. Alles unproblematisch. Aber eben in ihrer Funktion als Parteitagsdelegierte und Vorstandskandidatin. [...] > Neben dem inhaltlichen Argument kann man sicher auch auf formaler Ebene > argumentieren. Hier würde ich zuerst die allgemeine Meinungsfreiheit > anführen, aus der sich ohne Weiteres ergibt, dass erst einmal jeder das > Recht hat, seine Meinung zu äußern. Es bedarf keiner besonderen > Legitimation dafür. Auaauaaua. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat. Davon mal abgesehen, kannst Du als Sebastian Moleski, oder sogar als Gruppe Moleski-Krichel-Schiewe-etc. jederzeit Deine Meinung aeussern, das hat niemand bestritten. Bloss nicht offiziell in Eurer Position als Vorstand. Manomanoman, hier tun sich ja Abgruende im Demokratieverstaendnis auf, Thomas/Fossa _______________________________________________ VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l