Hallo,

Am 06.01.2011 20:52, schrieb Hubert:
> Fossa bezieht sich auf das WMDE-Regularium,
> welches in der Frage der Mitgliederentscheidung bei einer
> Mitgliederversammlung weder das Stellungnahmeprimat des Vorstands noch
> ein Antragseinbringungsrecht des Vorstands vorsieht.
Wo in der Satzung ist denn geregelt, dass der Vorstand keine Stellung 
nehmen darf? Und wo in der Satzung ist denn geregelt, dass der Vorstand 
keine Anträge in seiner Eigenschaft als Organ Anträge in die MV 
einbringen darf? Ersatzweise darf es natürlich auch ein Gesetz oder ein 
Beschluss der MV sein.

Danke und Gruß

Michail

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