w...@dabpunkt.eu (DaB.) am 08.01.14: > Am 08.01.2014 11:08, schrieb Pavel Richter:
>> Ich denke, wir sollten für die kommende MV eine Satzungsänderung >> vorbereiten, die dazu führt, dass die Einspruchsfrist erst mit >> Zugänglichmachung des Protokolls beginnt (ich denke, so war das >> von den Müttern und Vätern der Satzung eigentlich auch mal >> gedacht). Eine Formulierung wie "[Das Protokoll] wird gültig, wenn >> binnen vier Wochen Gängig sind sechs Wochen. >> nach der Zugänglichmachung kein Einspruch von >> einem Mitglied des Präsidiums oder der Versammlungsleitung oder >> mindestens 10% der anwesenden Mitglieder erhoben wurde." Wozu die Quote? Ein begründeter Einspruch reicht, egal von wem geäußert. > Ja, DerHexer hatte das ja auch schon vorgeschlagen. Wir sollten > IMHO trotzdem eine Frist drin stehen haben, bis wann das Protokoll > bei den Mitgliedern sein muss. Gängig sind 14 Tage. Rainer -- _______________________________________________ VereinDE-l mailing list VereinDE-l@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l