w...@dabpunkt.eu (DaB.)  am 08.01.14:
> Am 08.01.2014 11:08, schrieb Pavel Richter:

>> Ich denke, wir sollten für die kommende MV eine Satzungsänderung
>> vorbereiten, die dazu führt, dass die Einspruchsfrist erst mit
>> Zugänglichmachung des Protokolls beginnt (ich denke, so war das
>> von den Müttern und Vätern der Satzung eigentlich auch mal
>> gedacht). Eine Formulierung wie "[Das Protokoll] wird gültig, wenn
>> binnen vier Wochen

Gängig sind sechs Wochen.

>> nach der Zugänglichmachung kein Einspruch von
>> einem Mitglied des Präsidiums oder der Versammlungsleitung oder
>> mindestens 10% der anwesenden Mitglieder erhoben wurde."

Wozu die Quote? Ein begründeter Einspruch reicht, egal von wem
geäußert.

> Ja, DerHexer hatte das ja auch schon vorgeschlagen. Wir sollten
> IMHO trotzdem eine Frist drin stehen haben, bis wann das Protokoll
> bei den Mitgliedern sein muss.

Gängig sind 14 Tage.


Rainer

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