Sehr geehrter Präsidums-Präsident,
Sehr geehrter Vorstand.

hier mit lege ich

W I D E R S P R U C H

(hilfsweise Einspruch) gegen das Protokoll der 13. Mitgliederversammlung
ein.

Dieser speist sich aus folgenden Punkten:

1.) Der Antrag S1 ist in seiner Gänze ungültig. Bei ihm handelt es sich
nicht um eine Satzungsänderung, sondern um einen normalen Antrag dem
eine Satzungsänderung untergeschoben wurde. Da jedoch über den normalen
Antrag eine Fernwahl durchgeführt wurde ist der Beschluss ungültig, da
laut Satzung über normale Anträge nur die anwesenden Mitglieder
entscheiden. Ob der Satzungsänderungsteil (Teil 5) alleine Rechtkraft
erlangt mag ein Rechtsgutachten klären.

2.) Die Mitglieder der Zählkommision sind nicht mit alle realen Namen
aufgeführt, sondern teilweise wurden Pseudonyme verwandt.

3.) Die Anmerkungen (u.A. von mir) über das nicht korrekte Arbeiten der
AG Wahlen finden sich nicht im Protokoll. Dort ist z.B. nicht vermerkt,
dass die AG-Wahlen keine Protokolle ihrer Arbeit vorgelegt hat (Verstoß
gegen A5 der 9. MV).

4.) Die Hauptkritik an S2 war nicht die zu knappe Zeitvorgabe, sondern
das kein Not gesehen wurde, die Satzung zu ändern.

5.) Die Wahl von Nikolas Becker kann nicht richtig geschildert sein.
Wenn es 340 gültige Stimmen gab, dann können nicht 315 Ja- und 31
Nein-Stimmen (plus 4 Enthaltungen) gezählt worden sein.

6.) Ich wage zu beweifeln, dass es sich bei der Unterschrift von Robin
Tech um eine Unterschrift mit Vor- und Zunahmen handelt. Es scheint sich
eher um ein Kürzel zu handeln.


Ich rufe hiermit andere anwesende Mitglieder auf, ebenso Widerspruch
einzulegen.


Da der Kollege Kosinsky bereits am 4 Januar 2014 dem Protokoll
widersprochen hat, und er Teil der Versammlungsleitung war, erhält das
Protokoll nach §8.6.S3 bekanntlich keine Gültigkeit. Daher beantrage ich
beim Vorstand die Einholung eines Rechtsgutachtens, welche Auswirkungen
solch ein nicht-gültiges Protokoll hat. Darin soll besonders geklärt
werden, ob der Haushalt und die Neuwahl bzw. die Entlastung des
Präsidiums trotzdem Rechtskraft erlangt.


Mit freundlichen Grüßen
Daniel Baur


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