Hallo Sebastian, Am 10.02.2014 09:51, schrieb Sebastian Moleski: > Nicht wirklich. Ob die Mitgliederversammlung vor der Satzungsänderung ohne > weiteres Anträge der gesamten Mitgliederschaft hätte vorlegen können, ist > ungeklärt. Tatsächlich wurde es bisher nicht getan, wäre aber nach Ansicht > der Antragsteller (aka die AG Wahlen) ein Weg, wie sichergestellt werden > kann, dass über wichtige Anträge ("wichtig" im Ermessen der MV) nicht nur > die wenigen anwesenden Mitglieder bestimmen können. Deswegen steht es jetzt > auch in der Satzung drin.
nun, das stelle ich mir lustig vor. Alle Mitglieder erhalten den Antragstext vor der MV zugesendet. Einige (die nicht kommen können) stimmen per Briefwahl ab. Nun wird der Antrag auf der MV verhandelt. Normale Anträge dürfen von der MV beliebig verändert werden, daher tut die MV dies. Nun wird abgestimmt. Die Mitglieder auf der MV tun dies öffentlich und kennen den geänderten Antrag. Die Stimmen der Briefwähler werden geheim ausgezählt – sie kennen nur den ursprünglichen Antrag. Beide Wahlergebnisse werden addiert. Das Gesamtergebnis entscheidet ob der Antrag (in geänderter Fassung) angenommen wurde oder nicht. Das heißt das ein Großteil der Wähler über etwas abgestimmt hat, was er gar nicht kennt! Das ist der Grund warum normale Anträge nicht per Fernwahl abgestimmt werden können und dürfen: Weil die Briefwähler nicht wissen, über was sie abstimmen werden. Daher gibt es für Satzungsänderungen ein Vor-Ort-Änderung-Verbot; nicht aber für normale Anträge. Selbst bei eurem Modus bestimmt erst die MV den Text, bevor alle (über den selben Text!) abstimmen dürfen. Daher hat der Vereins-Anwalt auch Unrecht. Ja, es steht nicht direkt in der Satzung das normale Anträge nicht per Briefwahl abgestimmt werden können, aber man kann dies aus den übrigen Regeln folgern. Der „Antrag“ wurde auch als Satzungsänderung gefahren (S1) und eben nicht als normaler Antrag (dann hätte er eine A-Nummer haben müssen). Wäre es ein normaler Antrag gewesen, dann hätten die MV-Mitglieder auch öffentlich abstimmen müssen (abgestimmt wurde aber geheim), die Sitzungleitung hätte nach Änderungen fragen sollen/müssen und so weiter und so fort – selbst im Protokoll heißt der Antrag weiterhin "S1". Also tut jetzt nicht so, als wäre das auf einmal ein ganz normaler Antrag über den eben fernabgestimmt wurde. Mit freundlichen Grüßen DaB. -- Benutzerseite: [[:w:de:User:DaB.]] — PGP: 0x2d3ee2d42b255885
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