Jo.voelcker schrieb:
> Da wir uns gut kennen, wird ein Großteil dieser Aussage wohl Übertreibung 
> gewesen sein, daher werde ich dir auch keine Liste geben... Das "ihr" bezog 
> sich eigentlich eher auf die Federführer, sorry, dass das falsch angekommen 
> ist.

Die Idee, dass dieser Brief zur "Unzeit" kommt ist dennoch vollkommener 
Schwachsinn. Für eine solche Auseinandersetzung gibt es nur einen falschen 
Zeitpunkt: Später.

> Damit kann ich leben, ich werde den Antrag wieder rausnehmen.

Danke.

> Dass das Geld vom Bundesverband zum Landesverband verteilt wird, kann in 
> diesem speziellen Fall so sein, normalerweise sollte es aber eher so laufen, 
> dass der Landesverband Mitgliedsbeiträge erhält und einen Teil an den 
> Bundesverband abführt, da er ja Mitglied in diesem ist. Dadurch wäre das Geld 
> schon selbst verdient, vorausgesetzt, die Mitglieder- und Finanzverwaltung 
> überließet ihr den Landesverbänden und würdet keine Ansprüche stellen, es 
> unterläge eurer Obrigkeit. Aber um das Ganze ein wenig zu entkräften: Die 
> Forderung einer anteiligen Rückzahlung der geleisteten Zahlungen wäre 
> durchaus noch angemessen (Gesamtzahlungen / Gesamteinnahmen des LV * 
> Kontostand). Zu den alten Vorständen und den verursachten Kosten kann ich 
> wenig sagen, da das vor meiner JuPi-Zeit war ;)

"Selber verdient" ist eine ganz schlechte Formulierung imho.

> Gleiche Reaktion wie bei "auch online möglich".

Also auch "ziehe ich zurück"? - falls ja: Danke.

> Es sollte auf jeden Fall möglich sein, ein halbes Jahr oder Jahr auf einen 
> solchen Ausstoß zu warten, bis die Mitgliederversammlung das beschließt, 
> schließlich ist es kein Thema, das man alle paar Tage auf den Tisch legen 
> sollte...

Es handelt sich um ein Notfallinstrument des Bundesverbands gegenüber eines 
Landesverbandes. Notfälle zeichnen sich dadurch aus, dass sie _schnell_ behoben 
werden wollen und dass sie nicht täglich auftreten. Ich halte ein solches 
Instrument jedoch für notwendig, um Problemfälle beseitigen zu können.

> Stell dir vor, jemand würde nun durch göttliche Fügung erfahren, dass 
> zufällig der gesamte Bundesverband an dem einen Tag im Jahrhundert keine Zeit 
> hat (völlig unwahrscheinlich, aber Gedankenkonstrukt), und er würde einfach 
> ein paar Anträge allein beschließen: Auflösung aller Untergliederungen (Geld 
> fliest in den Bund), Überweisung alles Bundesbudgets auf sein Konto und 
> Auflösung des Bundesverbandes, warum nicht einfach ein Zahl von 3 Personen 
> voraussetzen? Geklüngel eher unwahrscheinlich und ungerade Anzahl an Leuten, 
> also auch bei Ablehnung einer Person Mehrheit und Zweidrittelmehrheit möglich.

Das ist aus mehreren Punkten falsch. Ich versuche es mal darzulegen:
1. Ein solcher Termin muss 6 (ggf. in Zukunft 4, siehe SÄA) Wochen im vorraus 
angekündigt werden, inkl. einer Vorläufigen Tagesordnung.
2. Eine Untergrenze von 2 Personen wäre wirklich bescheiden. Die Vergangenheit 
hat uns gelehrt, das Untergrenzen generell Mist sind. Zahlenmässig wäre eine 
Anwesenheit von 10 Mitgliedern bei einem LV von der Größe von NRW imho z.B. 
angemessen. Ihr hättet auf eurere letzten LMV ernsthafte Probleme gehabt. => 
Deshalb ist die Regel, dass zu einer BMV ordentlich eingeladen werden muss.

Viele Grüße,

Patrick Rauscher
-- 
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