> Es handelt sich um ein Notfallinstrument des Bundesverbands gegenüber eines
> Landesverbandes. Notfälle zeichnen sich dadurch aus, dass sie _schnell_
> behoben werden wollen und dass sie nicht täglich auftreten. Ich halte ein
> solches Instrument jedoch für notwendig, um Problemfälle beseitigen zu können.
Um ehrlich zu sein: Auf jedem Rechtsweg gibt es so etwas wie eine Revision,
außer die höchste Instanz fällt ein Urteil. Bei uns ist derzeit die höchste
Instanz die BMV, wieso nicht gleich diese entscheiden lassen, der Antrag auf
Wiederaufnahme des LV und Rückabwicklung des Geldabzuges müsste ja eigentlich
eine gültige Revision sein, alles andere empfände ich als Willkür.
> Das ist aus mehreren Punkten falsch. Ich versuche es mal darzulegen:
> 1. Ein solcher Termin muss 6 (ggf. in Zukunft 4, siehe SÄA) Wochen im vorraus
> angekündigt werden, inkl. einer Vorläufigen Tagesordnung.
> 2. Eine Untergrenze von 2 Personen wäre wirklich bescheiden. Die
> Vergangenheit hat uns gelehrt, das Untergrenzen generell Mist sind.
> Zahlenmässig wäre eine Anwesenheit von 10 Mitgliedern bei einem LV von der
> Größe von NRW imho z.B. angemessen. Ihr hättet auf eurere letzten LMV
> ernsthafte Probleme gehabt. => Deshalb ist die Regel, dass zu einer BMV
> ordentlich eingeladen werden muss.
Die Argumentation verstehe ich nicht. Du sagst, dass eine Untergrenze von 2
nicht sinnvoll sei (Stimme ich dir vollkommen zu!), aber auch, dass man
wahrscheinlich 10 Anwesende hätte, das sind meiner Rechnung zufolge mindestens
3, also wäre das auch nach Satzungsänderung genügend. Es geht einfach darum,
1-2 Leute nicht als beschlussfähig zu erachten...
MfG Jonas
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