MisterX schrieb:
> Am 19.04.2012 02:02, schrieb Jo.voelcker:
> >> Es handelt sich um ein Notfallinstrument des Bundesverbands gegenüber 
> >> eines Landesverbandes. Notfälle zeichnen sich dadurch aus, dass sie 
> >> _schnell_ behoben werden wollen und dass sie nicht täglich auftreten. Ich 
> >> halte ein solches Instrument jedoch für notwendig, um Problemfälle 
> >> beseitigen zu können.
> >
> > Um ehrlich zu sein: Auf jedem Rechtsweg gibt es so etwas wie eine Revision, 
> > außer die höchste Instanz fällt ein Urteil. Bei uns ist derzeit die höchste 
> > Instanz die BMV, wieso nicht gleich diese entscheiden lassen, der Antrag 
> > auf Wiederaufnahme des LV und Rückabwicklung des Geldabzuges müsste ja 
> > eigentlich eine gültige Revision sein, alles andere empfände ich als 
> > Willkür.
> 
> Es steht immer der Weg zu den zivilen Gerichten offen.

Ausserdem: Nur weil der Vorstand etwas beschließen kann, ist es nicht 
'willkürlich'. Im Zweifelsfall steht einem wie von MisterX erwähnt immer der 
Gang zum Gericht offen. Ausserdem glaube ich nicht, dass der jetzige oder 
irgendein künftiger Vorstand einen Landesverband nur aus Spaß an der Freude 
rauswerfen wird.
-- 
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