Ahoi,
Am 19.04.2012 00:35, schrieb lutoma:
Antrag: Unterschriften für alle Vorstandssitzungs-Protokolle
Der Passus "die von dem Vorsitzenden, dem Sitzungsleiter und dem Schriftführer zu
unterschreiben ist" wird aus §9 Absatz 7 gestrichen.
Begründung:
Eine Vorstandssitzung kann fernmündlich erfolgen, daher sollte eine
Unterschrift dieser Personen nicht gefordert werden, da sonst das Protokoll
erst bei einem Real-Life-Treffen wirksam werden kann oder postalisch übergeben
werden muss!
Dieser Antrag ist sogar halbwegs sinnvoll, es ist allerdings fraglich, ob ein
nicht unterschriebenes Protokoll Gültigkeit hat. Hier wäre es vorher notwendig
gewesen, einen Juristen zu fragen.
Dieser Antrag ist in der Tat so sinnvoll, dass ich dazu auch noch eine
Änderung vorschlagen wollte. Allerdings wollte ich anpassen, nicht
streichen.
Ich habe ebenfalls Zweifel daran, bei idR ausschließlich über
Fernkommunikation abgehaltenen Sitzungen eine Unterschrift in Hardcopy
zu fordern. Dem Antragsteller würde ich die Frage stellen, was er mit
"wirksam werden" eines Protokolls meint, da mir eine Rechtsfolge, die
wirksam werden könnte, fehlt. Dem Kommentator die Frage nach der
Rechtswirkung eines "gültigen" bzw. "ungültigen" Protokolls. ;)
Grüße,
Simon
--
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