Ahoi,

Am 19.04.2012 00:35, schrieb lutoma:
Antrag: Unterschriften für alle Vorstandssitzungs-Protokolle
Der Passus "die von dem Vorsitzenden, dem Sitzungsleiter und dem Schriftführer zu 
unterschreiben ist" wird aus §9 Absatz 7 gestrichen.
Begründung:
Eine Vorstandssitzung kann fernmündlich erfolgen, daher sollte eine 
Unterschrift dieser Personen nicht gefordert werden, da sonst das Protokoll 
erst bei einem Real-Life-Treffen wirksam werden kann oder postalisch übergeben 
werden muss!

Dieser Antrag ist sogar halbwegs sinnvoll, es ist allerdings fraglich, ob ein 
nicht unterschriebenes Protokoll Gültigkeit hat. Hier wäre es vorher notwendig 
gewesen, einen Juristen zu fragen.

Dieser Antrag ist in der Tat so sinnvoll, dass ich dazu auch noch eine Änderung vorschlagen wollte. Allerdings wollte ich anpassen, nicht streichen.

Ich habe ebenfalls Zweifel daran, bei idR ausschließlich über Fernkommunikation abgehaltenen Sitzungen eine Unterschrift in Hardcopy zu fordern. Dem Antragsteller würde ich die Frage stellen, was er mit "wirksam werden" eines Protokolls meint, da mir eine Rechtsfolge, die wirksam werden könnte, fehlt. Dem Kommentator die Frage nach der Rechtswirkung eines "gültigen" bzw. "ungültigen" Protokolls. ;)

Grüße,
Simon
--
   /"\    Junge Piraten aktive Mailingliste
   \ /    Globale Themen der Jungen Piraten
    X
   / \    http://lists.junge-piraten.de/listinfo/aktive

Antwort per Email an