Am 08.04.2012 um 17:41 schrieb Simon Gauseweg <[email protected]>:

> Ein "vollwertiger LV" wäre eine eigene juristische Person (dazu wurde der LV 
> lite ja davon abgegrenzt), der LV "lite" wäre es nicht. Das ist rechtlich ein 
> Unterschied wie zwischen Tag und Nacht.

Ja was ist dann nun konkret der Unterschied?  
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