Ja was ist dann nun konkret der Unterschied?
Weisungsbefugnisse, Bindung an MV-Beschlüsse etc. Ein fiktiver JuPi LV
Brandenburg und ein ebenso fiktiver JuPi LV Sachsen sind zwei
unterschiedliche Dinge. Was die JuPis in Sachsen beschließen, muss den
JuPi in Bbg nicht interessieren. Kann ihnen egal sein. Denn es sind
unterschiedliche juristische Personen.
Wenn Hans eine Tafel Schokolade kauft, muss Fritz sie nicht bezahlen.
Wenn Hans und Fritz sich aber zum Schoko-Club zusammengeschlossen haben,
dessen Zweck es ist, jede Woche für 5€ Schokolade zu kaufen, dann muss
Fritz im Zweifel die von Hans gekaufte Vollmilch-Schokolade bezahlen,
obwohl er viel lieber Zartbitter mag.
Sind die Landesverbände Organe einer einzelnen juristischen Person,
befinden sie sich in einem wesentlich engeren Beziehungsverhältnis, als
dass sie es wären, wären sie eigenständige juristische Personen. Auch
die (Un-) Abhängigkeit vom Bund wäre je nach Situation anders augestaltet.
Das zum Allgemeinen. Selbstverständlich kommt es auf die konkrete
Ausgestaltung der Satzung(en) an, wie das insgesamt funktioniert…
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