Ich möchte an dieser Stelle auch einmal meinen persönlichen Senf dazu geben:
Am 06.04. in der Vorstandssitzung des neu gewählten Landesvorstandes NRW (ich
bin dort Beisitzer) hagelte es große Kritik an dem Vorschlag, sämtliche
bestehenden Landesverbände abzuschaffen und nur noch sogenannte "LV Lites" zu
ermöglichen, meine Gründe wie folgt:
Erst 7 Tage zuvor haben wir eine Landesmitgliederversammlung in NRW einberufen,
um einen Vorstand zu wählen, welcher hoffentlich länger als die bisherigen
Vorstände beschlussfähig bleibt. Wir haben uns darauf eingestellt, mindestens
ein Jahr einen Job zu machen und unser Herzblut in die Sanierung des Vereins zu
stecken, nun hören wir, man wolle uns vielleicht sogar auflösen und das gefällt
vielen von uns natürlich überhaupt nicht.
Durch die Gründung 7 solch neuer Landesverbände ließe sich eine Bezuschussung
des Rings politischer Jugend abgreifen, diese Bezuschussung befürworte ich
grundsätzlich, der Weg zum Ziel ist jedoch höchst fragwürdig. Denn wir sind
normalerweise noch nicht in der Lage, vollwertige Landesverbände zu gründen, da
wir in den wenigsten Bundesländern mehr als 100 Mitglieder haben, die Gründung
in NRW halte ich selbst für verfrüht, jedoch bin ich strikt gegen einen Verlust
von Struktur!
Dass eine Verwaltung auf Bundesebene viele Dinge vereinfachen würde, halte ich
für unbestreitbar, allerdings erwähnt die Geschäftsordnung des Bundesvorstandes
ein paar interessante Passagen:
"Sie besitzen Programm-, Personal- sowie Satzungsautonomie" (die Landesverbände)
"Der Bundesvorstand macht von seinem Recht, Einfluss auf Programm, Personal
oder Satzung der Landesverbände zu nehmen, keinen Gebrauch"
Auch die Satzung enthält ein schönes Zitat: "die Möglichkeit zu bieten, sich
selbst zu organisieren" (§2 Zweck)
Ich stelle also fest, dass die Jungen Piraten dem Zweck dienen sollen, sich
selbst zu organisieren, dieses Recht wird durch die Gründung eines
vollständigen Landesverbandes grandios erfüllt, wie ich finde, zudem ist in der
Geschäftsordnung der Vorstände die Rede von Autonomie der Landesverbände,
welche durch einen Wegfall des eingetragenen Vereins zweifelsohne wegfiele und
zum Thema Gebrauch der Einflussnahme: Ich finde, ein solcher Antrag an eine
Bundesmitgliederversammlung ist ein solcher Einfluss auf die Landesverbände,
eine Geschäftsordnung ist natürlich nicht rechtsverbindlich, aber man sollte
sich, der Glaubhaftigkeit wegen, an sie halten ;)
Warum schreiben wir nicht einfach gemeinsam einen Antrag, welcher sowohl den
Fortbestand der existenten Landesverbände in ihrer jetzigen Form sichert als
auch für Länder, welche sich noch nicht in der Lage sehen, einen vollwertigen
Verein zu gründen, die Möglichkeit bietet, sich als LV lite zu organisieren?
Durch den Zuschuss des RPJ amortisieren sich Ausgaben der Landesverbände für
Satzungsfoo sowieso, also sollte die Möglichkeit der Selbstverwaltung gewahrt
bleiben ;)
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Voelcker (Beisitzer im LV NRW)
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