Was unterscheidet denn das gültige vom ungültigen Protokoll?

Am 19.04.2012 01:48, schrieb Jo.voelcker:
Ich habe jetzt erst einmal einige Anträge gestrichen und umformuliert, 
hoffentlich wird jetzt der Sinn dahinter klarer!

Zu den Protokollen: Ich wüsste nicht, wozu ein Protokoll diese Unterschriften 
bräuchte, allerdings fordert die Satzung diese, was impliziert, dass das 
Protokoll bis zur Unterzeichnung keine Gültigkeit erlangt.
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