> Was unterscheidet denn das gültige vom ungültigen Protokoll?

Der Unterschied wären in diesem Fall die Unterschriften, ob ein Protokoll nun 
gültig oder ungültig ist, macht meiner Meinung nach nichts aus, aber wieso 
sollte man sich Hürden in den Weg stellen, die man nicht überwinden müsste? 
bzw.: Wieso steht das in der Satzung und nicht in der Geschäftsordnung?
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