Heya,
hier ein paar _ungeprüfte_ Ideen. Zerfleischt mich, aber bin kurz weg:
* Funfact: Weder in der LOO[1], noch in der Satzung[2] ist von LOs als
Untergliederung die Rede. § 3 I Satzung zählt auf, in welche
Organisationsstufen sich der Bundesverband gliedert. Dort ist die Rede vom
"Bundesverband" und "rechtsfähige[n] Landesverbände[n]". Da LOs keine
rechtsfähigen Landesverbände sind [Rechtsfähigkeit beginnt mit Eintragung
ins Vereinsregister (§ 21 BGB)]
* Der LSPR nimmt einige Vorstandsaufgaben wahr, aber er (Zusammenschluss
natürlicher Personen) haftet dafür selbst. Wenn es also durch eine
Handlung des LSPR zu einem Schadensfall und ggf. Verfahren kommt sind die
Personen selbst belangbar. Immerhin wird das in der Satzung nirgendwo
anders geregelt. Deswegen können nicht alle Aufgaben von ihm übernommen
werden: z.B. Finanzen, Mitgliedschaftsbelange.
tl;dr: Eine LO ist villeicht keine Untergliedung und der LSPR nimmt nur
Vorstandsaufgaben wahr. Im Sinne der Satzung ist es zumindest offenkundig
kein Vorstand.
B2T: Ich sehe es nicht kritisch, dass ein LSPR eine Crew auflösen kann,
aber erkenne auch keinen Sinn darin. Er sollte alles tun können, womit er
sich in Schwierigkeiten bringt.
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