Heya,

hier ein paar _ungeprüfte_ Ideen. Zerfleischt mich, aber bin kurz weg:

* Funfact: Weder in der LOO[1], noch in der Satzung[2] ist von LOs als Untergliederung die Rede. § 3 I Satzung zählt auf, in welche Organisationsstufen sich der Bundesverband gliedert. Dort ist die Rede vom "Bundesverband" und "rechtsfähige[n] Landesverbände[n]". Da LOs keine rechtsfähigen Landesverbände sind [Rechtsfähigkeit beginnt mit Eintragung ins Vereinsregister (§ 21 BGB)]

* Der LSPR nimmt einige Vorstandsaufgaben wahr, aber er (Zusammenschluss natürlicher Personen) haftet dafür selbst. Wenn es also durch eine Handlung des LSPR zu einem Schadensfall und ggf. Verfahren kommt sind die Personen selbst belangbar. Immerhin wird das in der Satzung nirgendwo anders geregelt. Deswegen können nicht alle Aufgaben von ihm übernommen werden: z.B. Finanzen, Mitgliedschaftsbelange.


tl;dr: Eine LO ist villeicht keine Untergliedung und der LSPR nimmt nur Vorstandsaufgaben wahr. Im Sinne der Satzung ist es zumindest offenkundig kein Vorstand.

B2T: Ich sehe es nicht kritisch, dass ein LSPR eine Crew auflösen kann, aber erkenne auch keinen Sinn darin. Er sollte alles tun können, womit er sich in Schwierigkeiten bringt.
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