Raul.T schrieb:
> Die Bundessatzung sieht auch einen entsprechenden Paragraphen
> vor LV aufzulösen, warum sollte eine crew nicht, ebenfalls durch triftigen
> grund, aufgelöst werden können?
Weil eine Crew keine Gliederung im SInne der Satzung ist.
> ich lass mich jetzt mal auf die gleiche argumentations schiene ein: wozu
> soll das crew-konzept eigentlich gut sein? man kann sich auch so jederzeit
> treffen und gemeinsam an sachen arbeiten...
Auch wenn es eine rhetorische Frage war: Die Idee dahinter war, diese Arbeit -
wenn erwuenscht! - zu vereinfachen; Organisationsprozesse vorzuformulieren,
dabei aber moeglichst frei zu bleiben und die Kommunikation einzelner Gruppen
mit dem Rest der JuPis zu verbessern.
> gesetze sind nicht nur da um zu regel wie verfahren wird, wenn ein solcher
> fall eintrifft. sie dienen zur vorbeugung, dass hoffentlich der fall nie
> eintrifft.
Heisst das, du glaubst, die Moeglichkeit, eine Crew durch den Vorstand
aufzuloesen, wuerde vereinsschaedigendem Verhalten von Crews [bzw. deren
Mitgliedern] vorbeugen?
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