Hallo,

On Wed, 26 Sep 2012 18:02:09 +0200
Raul Truckenbrodt <[email protected]> wrote:

> So, ich hab mir nochmal ein paar gedanken gemacht wie man das Crew
> Konzept weiter verbessert.
> was haltet ihr davon:
> 
> Der Vorstand  kann bei Vorliegen (wird das so geschrieben, hab das
> aus der Satzung kopiert) von wichtigen Gründen, insbesondere bei
> Verstößen gegen die Satzung, die Auflösung einer Crew veranlassen.

Nach wie vor: Welchen Nutzen verfolgst du damit? Wenn jemand im Namen
der Jungen Piraten Scheiße baut, gibt es andere Möglichkeiten, als eine
Crew aufzulösen. Siehe [0]. Ansonsten zieht da das, was Yuri sagt:

> Wenn die Crew dem Verein schadet, sollte man sich viel eher um die
> dahinterstehenden Mitglieder Sorgen machen und diese entsprechend
> behandeln.

Darum noch einmal: Wozu soll es gut sein, dass ein derartiger Paragraph
in das Crew-Konzept aufgenommen wird?

Generell bringt die Schließung einer Crew nicht sonderlich viel, sofern
noch Leute vorhanden sind, die die Crew am Leben halten wollen. Die
gründen die selbe Crew dann einfach unter dem selben Namen neu …

Wir können jetzt natürlich ein Jupi-Internes Markenregister einführen
mit schweren Strafen bei Verstößen und so weiter, aber ist das wirklich
das, wo wir hinwollen? Zufällig hätte es die Hamburger Crew dann nie
gegeben, weil es schonmal eine Crew gab, die „Jupis Hamburg“ oder so
ähnlich hieß.

Meiner Meinung nach ist es entsprechend einfach nur unnötig, derartiges
ins Crew-Konzept aufzunehmen. Sollte es da wirklich irgendwelche
Argumente für geben wäre es schön, wenn ihr die endlich mal ans
Tageslicht bringt.

Leonard.

[0]: 
https://wiki.junge-piraten.de/wiki/Satzung#.C2.A7_5_Beendigung_der_Mitgliedschaft

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