[lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer

2015-03-19 Thread Steffen Auer
-BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-
Hash: SHA1

Hallo,

ein Fachlehrer, den wir - wie aus vielfältigen Gründen der Querulanz
und Verweigerung das gesamte Kollegium und SL einer Meinung sind -
*leider* nach seinem Sabattjahr zugewiesen bekommen haben, verweigert
die Nutzungsvereinbarung für die EDV zu unterschreiben und beruft sich
auf seinen Beamtenstatus, dass mit dem "alles abgegolten" sei.

Er kenne keine Schule mit so was und man solle ihm zeigen, wo steht,
dass er zu so was verpflichtet sei/werden kann. Ein typischer
Querulant, Besserwisser, Gesetzesberufer.

Ich habe mit der SL schon im Vorfeld, als sich das anbahnte
abgesprochen, dass sein Zugang gesperrt wird und dem Kollegen das
heute im Beisein der SL mitgeteilt.

In seiner querulanten Art lässt er sich auf keine Diskussion ein und
beruft sich darauf, dass das unzulässig sei, da er damit in seiner
Arbeit behindert & eingeschränkt würde.
Als Fachlehrer unterrichtet er Technik, wo auch mit CAD gearbeitet
wird, weshalb ich halbwegs befürchte, dass er damit sogar durchkommt.

Ein erstes Telefonat der SL mit dem obersten Juristen im RP Freiburg
ergab laut SL, dass der Zugang wohl gesperrt werden könne, der Kollege
aber dennoch die Möglichkeit zur Computernutzung haben müsse.
Der Jurist war sich aber wohl einer Sache nicht so sicher und hat die
SL ans Ministerium verwiesen. Unter der mitgeteilten Telefonnummer
ging aber niemand ran. Die SL bleibt da dran.

Ich habe den Zugang jedenfalls in Absprache mit der SL heute mittag
gesperrt.

Ich weiß, dass viele hier der Auffassung sind, dass es keinen Zugang
gibt, wenn die Vereinbarung nicht unterschieben wird. Zumindest bei
Lehrkräften ist das aber eben nicht so einfach (siehe oben --> RP
Freiburg).

Nun ist es ja so, dass auf dem Server geloggt wird und ich darüber
informieren und imo mir das auch bestätigen/genehmigen lassen muss.
Das wird ja u.a. in der Vereinbarung geregelt.
Wenn der Kollege also nicht unterschreibt, bewege ich mich imo auf
datenschutzrechtlich sehr dünnem Eis, um nicht zu sagen, ich darf das
dann nicht, was ja keine Option ist.

Also habe ich der SL mitgeteilt, dass ich diese Verantwortung und das
Risiko, womöglich nachher von genau diesem Kollegen verklagt zu
werden, nicht übernehmen werde. Konkret habe ich ihr mitgeteilt, dass,
wenn eine Sperrung des Zugangs aus Stuttgart für unzulässig erklärt
wird, ich *mit sofortiger Wirkung* als Netwerkberater / Admin
zurücktrete und jedem anderen dringend von der Übernahme dieser
Verantwortung abraten werde (weil ich dies als meine kollegiale und
Bürgerpflicht ansehe).

Warum schreibe ich das hier?
- - Weil ich Dampf ablassen muss
- - Weil ich hoffe, Unterstützung und ggf. belastbares Material zu
bekommen (also "unser Schulname --> wir haben eine
Nutzungsvereinbarung", oder VV dazu oder )

Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie angepisst ich wegen dem
[...zensiert] bin. Alle ziehen hier mehr oder weniger an einem
Strang, nur Mr. ... schießt quer - und das immer, überall und
grundsätzlich.

Viele Grüße
Steffen


- -- 
Wir sind nicht nur nett, wir sind sogar linuxmuster.net

Mein System:
- - virtualisiert mit Proxmox 3.4
- - linuxmuster.net 6.0
- - IPFire 2.17
- - Linbo 2.1.10-0
- - Ubuntu 12.04-Client
- - Erweiterungen: Chillispot, Pykota, MRBS und OpenSchulportfolio
- - Moodle extern (Belwue) per ldaps angebunden

Note:
No Microsoft programs were used in the creation or distribution of
this message. If you are using a Microsoft program to view this
message, be forewarned that I am not responsible for any harm you may
encounter as a result.
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Diese E-Mail ist mit OpenPGP signiert. Der öffentliche Schlüssel zur
Überprüfung der Signatur ist hier hinterlegt:
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h46YnViq24K6W3mfl3Q50MsbqQJAItNoQ6YhrOlVmNmSS3e0CqQIzl40PSg97X1V
Kp01S8ue8xY7hLr5F1nqfzElzk5FWDCcpgmFA9xnRP1Kv9VPM4DRAuBdV4xfGKDg
BU3gungqqo3PwIJCLAOeX+gnGx5ot/7BEMXk70P38D5LUUBQhERC8r2B6fxCYjUu
pDRHmmtHaVDjmw4aUdOekE2qK7yEXbPOft/H34LLa/xuv+N4Fn3sULhHv4d1CIA=
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Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer

2015-03-19 Thread Wolfgang Höfer

Hallo Steffen,

in

https://www.mebis.bayern.de/wp-content/uploads/2012/09/kmbek_edv-nutzung+internet_2012-09-12.pdf

auf Seite 8 (Punkt 7.2 letzter Absatz rechte Spalte) lese ich (ohne 
Jurist zu sein):


Daher ist die
vorherige Einwilligung der Lehrkraft Voraussetzung
für eine Zulassung zur Nutzung der EDV-Einrichtung
und des Internets zu privaten Zwecken. Die Lehrkraft
kann die Einwilligung jederzeit widerrufen. Im Falle
des Widerrufs ist die Nutzung der EDV-Einrichtung
und des Internets zu privaten Zwecken nicht mehr ge
-
stattet


WENN er NACHWEISLICH nur unterrichtliche Dinge mit dem Internet macht
(als keine privaten Mails abholt, ...) Dann muss er wohl nichts 
unterschreiben.
Ich finde, dass für diesen Nachweis er zuständig ist - und damit du das 
kontrollieren kannst, muss er den Einblick in die Logs genehmigen - 
finde ich .
Wenn er das auch nicht mag, dann würde ich "zu riskant" sagen und den 
Zugang gesperrt lassen.
Öffnen nur auf schriftliche Dienstanweisung vom Chef - das sollte ja 
"schwarzer-Peter technisch" genügen 


VG
 Wolfgang

Am 19.03.2015 um 19:24 schrieb Steffen Auer:

-BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-
Hash: SHA1

Hallo,

ein Fachlehrer, den wir - wie aus vielfältigen Gründen der Querulanz
und Verweigerung das gesamte Kollegium und SL einer Meinung sind -
*leider* nach seinem Sabattjahr zugewiesen bekommen haben, verweigert
die Nutzungsvereinbarung für die EDV zu unterschreiben und beruft sich
auf seinen Beamtenstatus, dass mit dem "alles abgegolten" sei.

Er kenne keine Schule mit so was und man solle ihm zeigen, wo steht,
dass er zu so was verpflichtet sei/werden kann. Ein typischer
Querulant, Besserwisser, Gesetzesberufer.

Ich habe mit der SL schon im Vorfeld, als sich das anbahnte
abgesprochen, dass sein Zugang gesperrt wird und dem Kollegen das
heute im Beisein der SL mitgeteilt.

In seiner querulanten Art lässt er sich auf keine Diskussion ein und
beruft sich darauf, dass das unzulässig sei, da er damit in seiner
Arbeit behindert & eingeschränkt würde.
Als Fachlehrer unterrichtet er Technik, wo auch mit CAD gearbeitet
wird, weshalb ich halbwegs befürchte, dass er damit sogar durchkommt.

Ein erstes Telefonat der SL mit dem obersten Juristen im RP Freiburg
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aber dennoch die Möglichkeit zur Computernutzung haben müsse.
Der Jurist war sich aber wohl einer Sache nicht so sicher und hat die
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ging aber niemand ran. Die SL bleibt da dran.

Ich habe den Zugang jedenfalls in Absprache mit der SL heute mittag
gesperrt.

Ich weiß, dass viele hier der Auffassung sind, dass es keinen Zugang
gibt, wenn die Vereinbarung nicht unterschieben wird. Zumindest bei
Lehrkräften ist das aber eben nicht so einfach (siehe oben --> RP
Freiburg).

Nun ist es ja so, dass auf dem Server geloggt wird und ich darüber
informieren und imo mir das auch bestätigen/genehmigen lassen muss.
Das wird ja u.a. in der Vereinbarung geregelt.
Wenn der Kollege also nicht unterschreibt, bewege ich mich imo auf
datenschutzrechtlich sehr dünnem Eis, um nicht zu sagen, ich darf das
dann nicht, was ja keine Option ist.

Also habe ich der SL mitgeteilt, dass ich diese Verantwortung und das
Risiko, womöglich nachher von genau diesem Kollegen verklagt zu
werden, nicht übernehmen werde. Konkret habe ich ihr mitgeteilt, dass,
wenn eine Sperrung des Zugangs aus Stuttgart für unzulässig erklärt
wird, ich *mit sofortiger Wirkung* als Netwerkberater / Admin
zurücktrete und jedem anderen dringend von der Übernahme dieser
Verantwortung abraten werde (weil ich dies als meine kollegiale und
Bürgerpflicht ansehe).

Warum schreibe ich das hier?
- - Weil ich Dampf ablassen muss
- - Weil ich hoffe, Unterstützung und ggf. belastbares Material zu
bekommen (also "unser Schulname --> wir haben eine
Nutzungsvereinbarung", oder VV dazu oder )

Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie angepisst ich wegen dem
[...zensiert] bin. Alle ziehen hier mehr oder weniger an einem
Strang, nur Mr. ... schießt quer - und das immer, überall und
grundsätzlich.

Viele Grüße
Steffen


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Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer

2015-03-19 Thread Jochen Rupp

Hallo Steffen,

leider kann ich Dir auch keinen jurisitisch-wasserdichten Rat geben  
aber ich stehe voll hinter Dir!


Ein kleiner Argumentationsansatz könnte vielleicht sein:

1. Wenn dieser Kollege personenbezogene Schülerdaten auf einem  
Privatgerät verarbeitet, muss er ja auch diesen hier diskutierten  
Wisch unterschreiben oder die Verarbeitung ansonsten unterlassen! Will  
sagen, hier nutzt ihm sein 43 Jahre alter Beamtenschwur ja auch  
nichts! -> Parallele zu Eurer Nutzungsvereinbarung!?


2. Er kann das Arbeiten mit Schulrechnern natürlich auch komplett  
unterlassen (wobei er dann u.U. auch seine Dienstpflichten verletzen  
würde?), dann müsste er auch die Nutzerordnung nicht unterschreiben.  
Das will er ja aber auch nicht!? Bzw kann es nicht, da er ja CAD etc  
macht.
Hm, könnte ihn da nicht die Schulleitung von diesem Fach entbinden, da  
er ja nicht bereit ist, die entsprechende Vereinbarung zu  
unterschreiben? Sicherlich findet man etwas Anderes "Wichtiges", was  
er eben stattdessen tun / unterrichten muss: fachfremd unterrichten,  
Hof kehren, etc ;-)


Und wenn Du einen guten Tag hast, kannst Du ihn ja mal fragen, auf  
welchem Selbstfindungstripp er in seinem Sabattjahr war und was er  
sich dabei so eingepfiffen hat. ;-)


Drück' Di die Daumen, dass Ihr das geregelt bekommt!

Viele Grüße,
Jochen



Jochen Rupp
KKS Esslingen

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Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer

2015-03-19 Thread Jochen Rupp

Hi Steffen,

noch was...:


Er kenne keine Schule mit so was und man solle ihm zeigen, wo steht,
dass er zu so was verpflichtet sei/werden kann. Ein typischer
Querulant, Besserwisser, Gesetzesberufer.


Das hatten wir hier ja auch schon: nur weil das vielleicht tatsächlich  
nicht irgendwo so konkret steht, heißt es ja nicht, dass es nicht  
gültig ist! Wie war das Beispiel? Es steht ja auch nirgends, dass ich  
bei Lidl nicht in's Kühlregal pinkeln darf...


Das Problem wird nur sein, das Du in so einem Fall keinen Jurist  
findest, der sich auf das Glatteis begibt 7 das Rückgrat hat, hier  
eine definitive, konkrete Aussage zu treffen.


Viele Grüße,

Jochen Rupp
KKS Esslingen

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Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer

2015-03-19 Thread Helmut Hullen
Hallo, Wolfgang,

Du meintest am 19.03.15:

> in

> https://www.mebis.bayern.de/wp-content/uploads/2012/09/kmbek_edv-nutz
> ung+internet_2012-09-12.pdf

> auf Seite 8 (Punkt 7.2 letzter Absatz rechte Spalte) lese ich (ohne
> Jurist zu sein):

> Daher ist die
> vorherige Einwilligung der Lehrkraft Voraussetzung
> für eine Zulassung zur Nutzung der EDV-Einrichtung
> und des Internets zu privaten Zwecken. Die Lehrkraft
> kann die Einwilligung jederzeit widerrufen. Im Falle
> des Widerrufs ist die Nutzung der EDV-Einrichtung
> und des Internets zu privaten Zwecken nicht mehr ge
> stattet


> WENN er NACHWEISLICH nur unterrichtliche Dinge mit dem Internet macht
> (als keine privaten Mails abholt, ...) Dann muss er wohl nichts
> unterschreiben.

???
Es ist mindestens üblich, dass im Rahmen einer betrieblichen  
Vereinbarung jeder Benutzer des "pädagogischen Netzes" (hier:  
insbesondere jeder nutzungswillige Lehrer) zu unterschreiben hat, dass  
er das System "nur für unterrichtliche Zwecke" benutzen wird.

Wer nicht unterschreibt, der kann/darf (mal die juristische  
Belastbarkeit einer solchen Vereinbarung unterstellt) das "pädagogische  
Netz" nicht benutzen.

Aber das sollten bitteschön die Juristen des Kultusministeriums in  
Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten prüfen, das geht  
über die Kompetenz einer einzelnen Schule weit hinaus.

Ach ja: die private Nutzung der schulischen DV-Anlage ist rein rechtlich  
ein brisantes Gebiet. Wurde auch hier bereits mehrfach erörtert.
Aber das berührt den hier beklagten Fall nicht.

-

Im konkreten Fall: wer keinen Account hat, der dürfte die schulischen  
Rechner schon rein technisch nicht benutzen können. Und den Account  
vergibt (oder sperrt) der Systembetreuer im Auftrag der Schulleitung.

Viele Gruesse!
Helmut

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Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer

2015-03-19 Thread Wolfgang Höfer

Hi,

mir ist zwar nicht klar, was an dem Satz

Die schriftliche Anerkennung der Nutzungsordnung
durch die Lehrkräfte ist Voraussetzung für die Nut
zung der EDV-Einrichtung und des Internets zu
privaten Zwecken

nicht eindeutig ist (S.318 unten) - aber sei's drum. Irgendwer hat immer
eine andere Meinung. Aber die Frage ist ja, welchen Teil der Kollege 
verweigert.

Mehr werd ich zu dem Thema nicht beisteueren, da es kompetentere Menschen
hier in der Liste gibt 


Am 19.03.2015 um 22:04 schrieb Helmut Hullen:

Hallo, Wolfgang,

Du meintest am 19.03.15:


in
https://www.mebis.bayern.de/wp-content/uploads/2012/09/kmbek_edv-nutz
ung+internet_2012-09-12.pdf
auf Seite 8 (Punkt 7.2 letzter Absatz rechte Spalte) lese ich (ohne
Jurist zu sein):
Daher ist die
vorherige Einwilligung der Lehrkraft Voraussetzung
für eine Zulassung zur Nutzung der EDV-Einrichtung
und des Internets zu privaten Zwecken. Die Lehrkraft
kann die Einwilligung jederzeit widerrufen. Im Falle
des Widerrufs ist die Nutzung der EDV-Einrichtung
und des Internets zu privaten Zwecken nicht mehr ge
stattet



WENN er NACHWEISLICH nur unterrichtliche Dinge mit dem Internet macht
(als keine privaten Mails abholt, ...) Dann muss er wohl nichts
unterschreiben.

???
Es ist mindestens üblich, dass im Rahmen einer betrieblichen
Vereinbarung jeder Benutzer des "pädagogischen Netzes" (hier:
insbesondere jeder nutzungswillige Lehrer) zu unterschreiben hat, dass
er das System "nur für unterrichtliche Zwecke" benutzen wird.

Wer nicht unterschreibt, der kann/darf (mal die juristische
Belastbarkeit einer solchen Vereinbarung unterstellt) das "pädagogische
Netz" nicht benutzen.

Aber das sollten bitteschön die Juristen des Kultusministeriums in
Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten prüfen, das geht
über die Kompetenz einer einzelnen Schule weit hinaus.

Ach ja: die private Nutzung der schulischen DV-Anlage ist rein rechtlich
ein brisantes Gebiet. Wurde auch hier bereits mehrfach erörtert.
Aber das berührt den hier beklagten Fall nicht.

-

Im konkreten Fall: wer keinen Account hat, der dürfte die schulischen
Rechner schon rein technisch nicht benutzen können. Und den Account
vergibt (oder sperrt) der Systembetreuer im Auftrag der Schulleitung.

Viele Gruesse!
Helmut

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Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer

2015-03-19 Thread M. Resch
Hallo Steffen,

> ein Fachlehrer, den wir - wie aus vielfältigen Gründen der Querulanz
> und Verweigerung das gesamte Kollegium und SL einer Meinung sind -
> *leider* nach seinem Sabattjahr zugewiesen bekommen haben, verweigert
> die Nutzungsvereinbarung für die EDV zu unterschreiben und beruft sich
> auf seinen Beamtenstatus, dass mit dem "alles abgegolten" sei.

da hat er m.E. Recht, denn die Nutzungsvereinbarung ist eigentlich eine
Nutzungsordnung, an die er sich als Beamter halten muss, wenn sein 
Dienstvorgesetzter,
also die SL, ihn dazu im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, verpflichtet.
Wenn die Nutzungsordnung auf geltende Verwaltungsvorschriften und geltendes 
Recht 
basiert, ist sie für den Beamten gültig - die Nutzungsordnung stellt somit nur 
eine Art 
verständliche Zusammenfassung dar.

Die Unterschift ist nur eine Bestätigung, dass er die Nutzungsordnung erhalten 
hat.
Alternativ kann die SL diese ihm einfach aushändigen und das protokollieren.

Das Loggen ist m.E. aufgrund der Dienstaufsichtspflicht der SL zulässig, auch 
ohne 
Einwilligung, nur informiert muss darüber werden. Zusätzlich ist das Logging 
für den 
technischen Betrieb eines Netzwerkes m.E. notwendig.
Für das Logging ist dann auch die SL verantwortlich, nicht der Netzwerkberater, 
der von der 
SL dazu den Auftrag erhalten hat.

siehe: http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/form/netz/

Z.B. muss er sich als Techniklehrer automatisch an alle technischen 
Sicherheitsbestimmungen halten, auch ohne dass er diese "unterschreibt".

Nur für Dinge, wie z.B. die private Nutzung benötigt man eine "Vereinbarung".

Grüße,
Martin

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Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer

2015-03-19 Thread Juergen Engeland
Hallo Steffen,

eigentlich gehörte so eine kollegiale Auseinandersetzung nicht in diese
"Öffentlichkeit". Aber für diese Erkenntnis ist es nun zu spät.

Helmut bringt es auf den Punkt:

Die Entscheidung über den Zugang oder keinen zum pädagogischen Netzwerk
ohne Unterschrift unter die Nutzungsvereinbarung trifft die Schulleitung.
In Deiner Situation würde ich sie dabei nicht einmal "beraten"
(jedenfalls nicht so, dass klar ist, dass ich es hätte ...).
Sie ist der rechtlich verantwortliche Anschlussinhaber für den
Internetzugang.
Außerdem ist die SchulleiterIn die verantwortliche Führungskraft für den
Kollegen.

Technisch wäre es eventuell eine Lösung, dass der Kollege wohl Zugriff
auf das interne Netzwerk kommt, damit er es für seinen CAD-Unterricht
nutzen und so seinen dienstlichen Verflichtungen nachkommen kann, nicht
jedoch auf das Internet.
(Na klar benutzt man im Unterricht auch das WWW ...).

Gruß Jürgen



Am 19.03.2015 um 22:04 schrieb Helmut Hullen:
> Hallo, Wolfgang,
>
> Du meintest am 19.03.15:
>
>> in
>> https://www.mebis.bayern.de/wp-content/uploads/2012/09/kmbek_edv-nutz
>> ung+internet_2012-09-12.pdf
>> auf Seite 8 (Punkt 7.2 letzter Absatz rechte Spalte) lese ich (ohne
>> Jurist zu sein):
>> Daher ist die
>> vorherige Einwilligung der Lehrkraft Voraussetzung
>> für eine Zulassung zur Nutzung der EDV-Einrichtung
>> und des Internets zu privaten Zwecken. Die Lehrkraft
>> kann die Einwilligung jederzeit widerrufen. Im Falle
>> des Widerrufs ist die Nutzung der EDV-Einrichtung
>> und des Internets zu privaten Zwecken nicht mehr ge
>> stattet
>
>> WENN er NACHWEISLICH nur unterrichtliche Dinge mit dem Internet macht
>> (als keine privaten Mails abholt, ...) Dann muss er wohl nichts
>> unterschreiben.
> ???
> Es ist mindestens üblich, dass im Rahmen einer betrieblichen  
> Vereinbarung jeder Benutzer des "pädagogischen Netzes" (hier:  
> insbesondere jeder nutzungswillige Lehrer) zu unterschreiben hat, dass  
> er das System "nur für unterrichtliche Zwecke" benutzen wird.
>
> Wer nicht unterschreibt, der kann/darf (mal die juristische  
> Belastbarkeit einer solchen Vereinbarung unterstellt) das "pädagogische  
> Netz" nicht benutzen.
>
> Aber das sollten bitteschön die Juristen des Kultusministeriums in  
> Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten prüfen, das geht  
> über die Kompetenz einer einzelnen Schule weit hinaus.
>
> Ach ja: die private Nutzung der schulischen DV-Anlage ist rein rechtlich  
> ein brisantes Gebiet. Wurde auch hier bereits mehrfach erörtert.
> Aber das berührt den hier beklagten Fall nicht.
>
> -
>
> Im konkreten Fall: wer keinen Account hat, der dürfte die schulischen  
> Rechner schon rein technisch nicht benutzen können. Und den Account  
> vergibt (oder sperrt) der Systembetreuer im Auftrag der Schulleitung.
>
> Viele Gruesse!
> Helmut
>
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Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer

2015-03-19 Thread Juergen Engeland
Hallo Martin, hallo Steffen,

wenn man es so sieht, ist es egal, ob ein Lehrer die
Nutzungsvereinbarung unterschreibt - sie gilt trotzdem! Dem widerspricht
der betreffende Kollege wohl auch nicht, so wie ich Steffen verstanden
habe (wenn doch - auch egal!).

Für die SchülerInnen ist es wichtig, dass sie sich durch ihre
Unterschrift zu ihrer Verantwortung für das bekennen, was sie im
Schulnetzwerk machen. Dies ist jedoch in erster Linie eine pädagogische
Maßnahme.
Selbst wenn man die Eltern bei Minderjährigen mit unterschreiben lässt,
würde man sie für Ansprüche, die aus einem Fehlverhalten ihres Kindes
entstanden wären, kaum haftbar machen können - wir hatten ja zum
Tatzeitpunkt die Aufsicht ;-)

Für KollegInnen (und Eltern) haben wir keinen Erziehungsauftrag.

Gruß Jürgen



Am 19.03.2015 um 22:20 schrieb M. Resch:
> Hallo Steffen,
>
>> ein Fachlehrer, den wir - wie aus vielfältigen Gründen der Querulanz
>> und Verweigerung das gesamte Kollegium und SL einer Meinung sind -
>> *leider* nach seinem Sabattjahr zugewiesen bekommen haben, verweigert
>> die Nutzungsvereinbarung für die EDV zu unterschreiben und beruft sich
>> auf seinen Beamtenstatus, dass mit dem "alles abgegolten" sei.
> da hat er m.E. Recht, denn die Nutzungsvereinbarung ist eigentlich eine
> Nutzungsordnung, an die er sich als Beamter halten muss, wenn sein 
> Dienstvorgesetzter,
> also die SL, ihn dazu im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, verpflichtet.
> Wenn die Nutzungsordnung auf geltende Verwaltungsvorschriften und geltendes 
> Recht 
> basiert, ist sie für den Beamten gültig - die Nutzungsordnung stellt somit 
> nur eine Art 
> verständliche Zusammenfassung dar.
>
> Die Unterschift ist nur eine Bestätigung, dass er die Nutzungsordnung 
> erhalten hat.
> Alternativ kann die SL diese ihm einfach aushändigen und das protokollieren.
>
> Das Loggen ist m.E. aufgrund der Dienstaufsichtspflicht der SL zulässig, auch 
> ohne 
> Einwilligung, nur informiert muss darüber werden. Zusätzlich ist das Logging 
> für den 
> technischen Betrieb eines Netzwerkes m.E. notwendig.
> Für das Logging ist dann auch die SL verantwortlich, nicht der 
> Netzwerkberater, der von der 
> SL dazu den Auftrag erhalten hat.
>
> siehe: http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/form/netz/
>
> Z.B. muss er sich als Techniklehrer automatisch an alle technischen 
> Sicherheitsbestimmungen halten, auch ohne dass er diese "unterschreibt".
>
> Nur für Dinge, wie z.B. die private Nutzung benötigt man eine "Vereinbarung".
>
> Grüße,
> Martin
>
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Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer

2015-03-19 Thread Gregor Kopka


Am 19.03.2015 um 20:55 schrieb Wolfgang Höfer:
> WENN er NACHWEISLICH nur unterrichtliche Dinge mit dem Internet macht
> (als keine privaten Mails abholt, ...) Dann muss er wohl nichts
> unterschreiben.
> Ich finde, dass für diesen Nachweis er zuständig ist - und damit du
> das kontrollieren kannst, muss er den Einblick in die Logs genehmigen
> - finde ich .

Hinweis am Rande:
Die Nichtexistenz einer Sache ist per Definition nicht beweisbar
(ansonsten hätten wir uns in der Geschichte der Menschheit reichlich
vorgenommenes Blutvergießen über 'gibt höheres Wesen (oder nicht)'
sparen können).

Es gibt ohne sinnvollen Grund (= in Vergangenheit aufgetretene Probleme)
auch keinerlei (weder rechtlich noch moralisch haltbare) Begründung
Vorratsdatenspeicherung in der Schule zu etablieren. Meiner Ansicht nach
muss niemand in Regelungen einwilligen welche klein-NSA bei den zu
benutzenden Arbeitsgeräten legitimieren sollen.

Wenn er diesen Zettel nicht unterschreiben will dann muss er es nicht,
falls doch dann wäre ich sehr interessiert zu erfahren mit welcher
Begründung er das sollte.

> ... man solle ihm zeigen, wo steht,
> dass er zu so was verpflichtet sei/werden kann. 
Wenn jemand einen Zettel unterschrieben haben möchte dann liest man den
und falls da etwas steht was nicht passt dann lässt man es - sollte
jemand kommen und mich zu etwas (aus meiner Sicht) nötigen wollen hört
dieser auch nur die Frage nach der Rechtsgrundlage.

Was ist daran auszusetzen?

Und eine ernstgemeinte Frage:
In einer Nummer größer hatte das Verfassungsgericht und er EUGH dem ja
schon den Gnadenschuss gesetzt (auch wenn das von laut schreienden
rechten Sicherheitspolitikern geflissentlich ignoriert wird) - hat hier
eigentlich schon mal jemand hinterfragt ob bzw. in wie weit die kleinere
Version der Vorratsdatenspeicherung (also das angeordnete _anlasslose_
Logging der Nutzung) in den Schulen überhaupt mit unserer Rechtsordnung
vereinbar ist?

Gregor

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Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer

2015-03-19 Thread Thomas Schröder
Hallo Martin,
hallo Liste,
hallo leidgeplagter Steffen :-)

Am 19.03.2015 um 22:20 schrieb M. Resch:
> Die Unterschift ist nur eine Bestätigung, dass er die Nutzungsordnung 
> erhalten hat.
> Alternativ kann die SL diese ihm einfach aushändigen und das protokollieren.

Da hätten wir doch schon eine Lösung: ins Büro zitieren, das Dokument
genüsslich vorlesen (kann man natürlich weglassen) und die Aushändigung
samt formeller Belehrung protokollieren.
Dann pfeife ich auf die Unterschrift und schüttel max. 1,27mal den Kopf
über dieses äußerst kollegiale und entkrampfte Verhalten.
Und danach (ganz wichtig) verzichte ich auf jegliche Form von Ärger,
weil mein Leben viel schöner und entspannter ist und bleiben soll als
das von solchen Korintenkackern :-)

Viele Grüße, @Steffen: lass Dich nicht stressen - und gute Nacht zusammen,
Thomas


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Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer

2015-03-19 Thread jonny
hallo,

> Am 19.03.2015 um 22:20 schrieb M. Resch:
>> Die Unterschift ist nur eine Bestätigung, dass er die Nutzungsordnung 
>> erhalten hat.
>> Alternativ kann die SL diese ihm einfach aushändigen und das protokollieren.
> 
> Da hätten wir doch schon eine Lösung: ins Büro zitieren, das Dokument
> genüsslich vorlesen (kann man natürlich weglassen) und die Aushändigung
> samt formeller Belehrung protokollieren.

genau. das nennt sich dann dienstanweisung und nicht nutzervereinbarung.
m.e. gehören soche sachen wie nutzungsbedingungen fürs schulnetz sowieso
als dienstanweisung verfasst.
dass dies im allgemeinen als eine "nutzungsvereinbarung mit zustimmender
unterschrift" realisiert wird, ist m.e. lediglich zur vermeidung von
animositäten der lehrer gut, damit sie sich der illusion hingeben
können, eine wahl zu haben.
sowas gäbe es in der privatwirtschaft NIRGENDS. da werden keine "würden
sie sich bitte an unsere regeln halten, bittebitte" vereinbarungen
rausgegeben, sondern verpflichtende regeln und anweisungen. denen hat
der arbeiter folge zu leisten, oder er fliegt. ende.

jonny
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Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer

2015-03-20 Thread Helmut Hullen
Hallo, Wolfgang,

Du meintest am 19.03.15:

> mir ist zwar nicht klar, was an dem Satz

> Die schriftliche Anerkennung der Nutzungsordnung
> durch die Lehrkräfte ist Voraussetzung für die Nut
> zung der EDV-Einrichtung und des Internets zu
> privaten Zwecken

> nicht eindeutig ist (S.318 unten) - aber sei's drum. Irgendwer hat
> immer eine andere Meinung.

Das betrifft "private Zwecke". Da wird nichts über schulische oder  
unterrichtliche Zwecke gesagt.

Viele Gruesse!
Helmut

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Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer

2015-03-20 Thread Helmut Hullen
Hallo, Gregor,

Du meintest am 19.03.15:

> hat
> hier eigentlich schon mal jemand hinterfragt ob bzw. in wie weit die
> kleinere Version der Vorratsdatenspeicherung (also das angeordnete
> _anlasslose_ Logging der Nutzung) in den Schulen überhaupt mit
> unserer Rechtsordnung vereinbar ist?

Natürlich ist sie das!
Schulen sind gegenüber der allermeisten Schülern zur Aufsicht  
verpflichtet, und an jeder Schule sollte jeder Nutzer des pädagogischen  
Netzes (Schüler, Lehrer, Sonstige) in der Nutzungs-Vereinbarung  
unterschrieben haben, dass er weiss, dass die Daten mitgeloggt werden.

Schule ist kein "Internet Service Provider" (solange sie die pur private  
Nutzung untersagt).

Viele Gruesse!
Helmut

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Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer

2015-03-20 Thread Steffen Auer
-BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-
Hash: SHA1

Hallo zusammen,

Am 19.03.2015 um 23:23 schrieb Thomas Schröder:
> Da hätten wir doch schon eine Lösung: ins Büro zitieren, das
> Dokument genüsslich vorlesen (kann man natürlich weglassen) und die
> Aushändigung samt formeller Belehrung protokollieren. Dann pfeife
> ich auf die Unterschrift und schüttel max. 1,27mal den Kopf über
> dieses äußerst kollegiale und entkrampfte Verhalten.

du meinst eher verkrampftes Verhalten?!?

Die Chefin hat jetzt in Abstimmung mit dem Schulamt folgendes Vorgehen
festgelegt:
- - Der Zugang ins päd. Netz wird für den Kollegen gesperrt
- - Für die Erstellung von dienstlichen Dokumenten kann er die
Standalone-Zeugnis-PCs verwenden.
- - Um das CAD-Programm auch in seinem Unterricht benutzen zu können,
darf er sich mit dem für die Notebooks vorhandenen lokalen Benutzer
anmelden.
Damit hat er keinen Zugriff auf Schulkonsole, Internet, Home- und
Tauschlaufwerke etc.
- - Internetzugriff erhalten seine Schüler, indem ein parallel
unterrichtender Kollege es freischaltet (darüber kann man sich
streiten, da es andere mitbelastet)
- - Die Nutzung von fremden Zugängen (auch der Schüler) ist ihm
untersagt (zumal diese, wenn sie es gewähren, selbst gegen die
Nutzungsvereinbarung verstoßen würden; ich gehe aber davon aus, dass
hier das Schlupfloch liegen wird, denn welcher Schüler widersetzt sich
einer entsprechenden Aufforderung durch seine Lehrkraft)
- - Seine Einschränkungen und Pflichten bekommt er schriftlich ausgehändigt.

Somit hat der Kollege zumindest erschwerte Bedingungen, die ihm
vielleicht dann doch zu denken geben.

> Viele Grüße, @Steffen: lass Dich nicht stressen

ist leichter gesagt als getan, zumal ich mich eh gerne in Dinge rein
verbeiße ;-)

Viele Grüße
Steffen

- -- 
Wir sind nicht nur nett, wir sind sogar linuxmuster.net

Mein System:
- - virtualisiert mit Proxmox 3.4
- - linuxmuster.net 6.0
- - IPFire 2.17
- - Linbo 2.1.10-0
- - Ubuntu 12.04-Client
- - Erweiterungen: Chillispot, Pykota, MRBS und OpenSchulportfolio
- - Moodle extern (Belwue) per ldaps angebunden

Note:
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message, be forewarned that I am not responsible for any harm you may
encounter as a result.
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Diese E-Mail ist mit OpenPGP signiert. Der öffentliche Schlüssel zur
Überprüfung der Signatur ist hier hinterlegt:
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Version: GnuPG v1

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DrV9hrmk/DTgl3IeHEbBrvMc1mSjR1zmvTElkcAOF28TrhtOBcEYqdVxUxtbca47
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Re: [lmn] Jetzt haben wir den Fall: Verweigerung der Unterschrift der Nutzervereinbarung durch Lehrer

2015-03-20 Thread Thomas Schröder
Hallo Steffen,

Am 20.03.2015 um 12:56 schrieb Steffen Auer:
> du meinst eher verkrampftes Verhalten?!?

Ironie pur :-)

> > Viele Grüße, @Steffen: lass Dich nicht stressen
>
> ist leichter gesagt als getan, zumal ich mich eh gerne in Dinge rein
> verbeiße ;-)

Ja, das hat der ein oder andere schon mitbekommen :-)
Umso schöner, dass Du immer noch hier (und in Amt und Würden) bist!

Viele Grüße,
Thomas
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