Am Mittwoch, 12. März 2008 22:29:14 schrieb Christoph Eckert:
> Moin,
>
> > Das sind eben keine radwege.
>
> Du sagst halt ein Radweg ist's nur wenn ein blaues Schild dasteht. Ich sage
> halt ein Radweg ist es dann, wenn der Weg dem Augenschein nach
> hauptsächlich dem Radverkehr dient.
>
> Einen Wirtschaftsweg der vornehmlich dem Bauern oder Forstwirt zum
> Erreichen seiner Grundstücke dient lege ich als Serviceweg an. Einen
> asphaltierten Radweg, der Ortschaften verbindet, lege ich als Radweg an.
> Auch dann wenn darauf gelegentlich ein Traktor unterwegs ist.
>
> Cheers,
>
> ce

Für mich würde die "augenscheinliche" Nutzung als Wirtschaftsweg 
die "augenscheinliche" Nutzung als Radweg "übertrumpfen".

Schon allein, weil ich als Radfahrer einem asphaltierten Wirtschaftsweg auf 
einer Karte eine ähnlich hohe Priorität bei der Planung meiner Route 
einräumen würde wie einem designierten Radweg.

Als Landwirt, Förster oder anderer Berechtigter (Rettungsdienst, Polizei 
etc. ?) würde ich einen als Radweg gekennzeichneten aber nicht in Betracht 
ziehen.
Und da liegt das Problem: "Radweg" bedeutet meist Unbenutzbarkeit für 
zweispurige Fahrzeuge und eigentlich immer Verbot für zweispurige Fahrzeuge.

Anders herum ist das nicht der Fall: "Wirtschaftsweg" ist abwärtskompatibel.

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